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Dornbirnerin verklagt GKK: Abgewiesen

Dornbirn - Eine Dornbirnerin hat die VGKK verklagt, weil sie für die Geburt ihres Kindes zu Hause weniger Geld zurückerstattet bekommen hatte als im Krankenhaus.

Die Klage wurde vom Landesgericht Feldkirch abgewiesen. Die VGKK will bewusst keine zusätzlichen Anreize für Hausgeburten schaffen, erklärt VGKK-Obmann Manfred Brunner. Bei Komplikationen sei die Versorgung nicht gleichermaßen gesichert, wie im Krankenhaus. In der Regel würde dies auch höhere Kosten verursachen.

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