Martin Mennel, Anwalt des 29-Jährigen, wird in der Verhandlung beantragen, die Öffentlichkeit von dem Verfahren auszuschließen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Einweisungsantrag gestellt, sie geht davon aus, dass der 29-Jährige nicht zurechnungsfähig war. Ein Gutachten befand den Dornbirner für psychisch krank. Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit begründete Mennel damit, dass man es in diesem Fall nicht mit einem Verbrecher zu tun habe, sondern mit einem Kranken. Der Mann sei schuldunfähig, so Anwalt Mennel. Zudem handle es sich um eine Tat im intimsten Familienkreis. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hänge vor allem von der Zukunftsprognose im Gutachten von Gerichtspsychiater Reinhard Haller ab. Aufgrund der derzeitigen Lage sei anzunehmen, dass es zu einer Einweisung kommen werde, so Mennel.
Am 24. Jänner war ein 65-jähriger Pensionist tot am Fuße einer Stiege in seinem Wohnhaus in Dornbirn aufgefunden worden. Der Leichnam wies massive Kopfverletzungen auf, die von Schlägen mit einem harten Gegenstand herrühren dürften. Sowohl im Bereich der Treppe als auch im Schlafzimmer des allein stehenden Dornbirners wurden Blutspuren gefunden. Unter Tatverdacht steht der 29-jährige Sohn des getöteten Pensionisten, der seitdem im Landeskrankenhaus Rankweil angehalten wird.
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