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Dornbirner rastete aus Eifersucht aus

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Dornbirn - Ein 27-Jähriger wollte das Ende der Beziehung zu seiner 30-jährigen Freundin nicht wahrhaben. Er bedrohte sie und auch ihren "Neuen".

Der 27-jährige Dornbirner mit Schweizer und österreichischer Staatsbürgerschaft hat die Welt nicht mehr verstanden, als seine 30-jährige Freundin aus Lustenau die Beziehung beendete. Deshalb stand er auch am Donnerstagvormittag wegen gefährlicher Drohung und Nötigung vor Gericht.

Er besorgte sich eine Gotchapistole, wie sie auch für Paintball verwendet wird, steckte sich den Lauf in den Mund und drohte sich umzubringen, sollte die Beziehung beendet werden. Um zu verhindern, dass die ursprünglich aus Brasilien stammende Lustenauerin ihn verlassen könnte, bediente er sich ihrer Handtasche, in der sie ihren Reisepass aufbewahrte.

Vier Tage später bekam sie das Dokument von einem Bekannten ihres eifersüchtigen Liebhabers zurück.

Die Drohungen hat er nicht nur gegen seine Angebetete ausgesprochen. Auch der neue Freund, ein 32-Jähriger aus Götzis, blieb nicht verschont. Als dieser bei einem der letzten Treffen, bei dem sich das Paar noch einmal aussprechen wollte, eine SMS an die 30-Jährige sendete, rastete der Mann völlig aus.

Im Zeugenstand schilderte der 32-jährige Götzner den Vorfall so: „Er hat mich mit dem Handy meiner neuen Freundin zurückgerufen. Zuerst hab ich gar nicht gewusst wer da am Telefon war, weil er so geschrien hatte. Er sagte, dass er zu mir nach Hause kommen will um mich zu verprügeln. Er würde auch seine Waffe mitnehmen und mich erschießen. Und wenn ich den Kontakt zu seiner Freundin nicht abbreche, dann wollte er sogar meinen Eltern alle Knochen brechen“, erzählte der Götzner die Hörerlebnisse am Telefon. Was der Zeuge zunächst für lächerlich hielt, war vom rabiaten Ex-Liebhaber seiner Angebeteten aber ernst gemeint. Er erstattete Anzeige.

Auch in der Schweiz ist der 27-Jährige kein unbeschriebenes Blatt. Wegen Gewalt, Nötigung, Betrug, Erpressung und vielem mehr erwartet den Mann bei den Eidgenossen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren. Zudem liegen noch 30 Betrugsfakten gegen den Mann vor. Ein Zeuge fehlte – die Verhandlung wurde vertagt. Bis zur Wiederaufnahme bleibt der Doppelstaatsbürger in Untersuchungshaft.

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