Am Landesgericht Feldkirch wurde der Dornbirner Landwirt zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt. Die Hälfte davon wurde bedingt ausgesprochen.
Stur und frech
Mehrere Verbesserungsaufträge und Gespräche führten zu nichts. „Er nimmt keine Hilfe an und er weiß alles besser“, so der für den Fall zuständige Amtstierarzt Erik Schmid. Der Bauer pocht auf seiner Meinung, beschimpft andere und sieht keinen einzigen Missstand auf seinem Hof. Das ändert nichts daran, dass er nun in erster Instanz verurteilt wurde. Die Bezirkshauptmannschaft wartete den Ausgang dieses Verfahrens ab und denkt, unabhängig davon über eine Verfallserklärung bezüglich des Viehbestandes nach. „Das geht jetzt nämlich schon Jahre so“, erklärt Schmid abschließend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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