Als die Luft rein war, beklaute der 60-Jährige Gäste, Pensionsinhaber und Zimmermädchen. “Das muss eine Verwechslung sein”, beteuert der Angeklagte hartnäckig seine Unschuld. Dass die gefilmte Person “frappierende Ähnlichkeit” mit ihm hat, gibt er zu.
Auch an der Kasse der Bergrettung vergriff sich der Mann. Obwohl immer wieder Geldbeträge verschwanden, kann man dem Dauergauner bezüglich dieses Faktums nur 40 Euro nachweisen. Bei vielen Fakten gibt es nicht die Sicherheit, die für einen Schuldspruch notwendig ist. Der Mindestschaden des Diebes beläuft sich aber auf 3000 Euro.
Richter Karl Mayer reichen die Ergebnisse für eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft. Diese nimmt der 40-fach Vorbestrafte an, obwohl er alle Vorwürfe abstritt.
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