Österreichische Staatsbürger türkischer Herkunft haben einiges zu befürchten, vor allem dann, wenn diese auf der Liste für die Wahlen vor dem Sommer aufscheinen. Österreich geht davon aus, dass das Aufscheinen auf dieser Liste mit einer Doppelstaatsbürgerschaft gleich zu setzen ist.
Nun können die Behörden Verfahren einleiten, jedes davon muss einzeln bewertet werden. Die Betroffenen müssen Beweise vorlegen, daher müssen diese auch ihre Mitwirkungspflicht wahrnehmen und beweisen, dass sie keinen Antrag auf Staatsbürgerschaft in der Türkei gestellt haben. In der Zwischenzeit müssen Betroffenen ihren Aufenthaltstitel oder die österreichische Staatsbürgerschaft neu beantragen.
(Red)
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