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Doppelstaatsbürger von Wahl ausschließen: Austro-Türke rechnet mit Strache ab

Schwere Anschuldigungen gegen HC Strache.
Schwere Anschuldigungen gegen HC Strache. ©APA
Heinz Christian Strache hat vom Innenministerium gefordert, türkische Doppelstaatsbürger von der Teilnahme an der Nationalratswahl auszuschließen. Ein Austro-Türke lässt sich die Forderung des FPÖ-Chefs nicht gefallen und rechnet auf Facebook knallhart mit ihm ab.

Laut Strache gibt es derzeit über 20.000 solcher “Scheinstaatsbürger” in Österreich. Da die Betroffenen rechtlich die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren müssten, stehe ihnen auch die Teilnahme an der Nationalratwahl am 15. Oktober nicht zu, so der FPÖ-Chef.

“Was kommt als nächstes?”

Muhammed Yüksek, Österreicher mit türkischem Migrationshintergrund, findet harte Worte für die Forderungen von HC Strache. Er wirft dem FPÖ-Chef in einem offenen Brief auf Facebook hinter “Scheinlisten verdeckter Türkenhass” vor. Dessen Wunsch, alle Personen auf der Liste ohne Beweise von der Wahl auszuschließen, lassen bei Yüksek “Erinnerungen hochkommen”.

“Auch wenn es Ihnen schwer fällt dies zu akzeptieren, wir sind ein Teil der Gesellschaft und wir fühlen uns Österreich gebunden”, präsentiert Yüksek seine Ansicht.

Yüksek wirft Strache weiters eine zunehmende Radikalisierung seiner Wahlprogramme vor und schaut sorgvoll in die Zukunft. “Was kommt als nächstes? Der Wunsch nach getrennten Sitzplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurants und Kinos, getrennte Schulen für Österreicher mit türkischem Migrationshintergrund oder eine Markierung für Personen die kein „Wiener Blut“ tragen????”

Gutachten eingeholt

So einfach entzogen werden können die Wahlbehörden den angeblichen “Scheinstaatsbürgern” das Wahlrecht nicht. Der vom Innenministerium beigezogene Gutachter Gerhard Strejcek erklärt den Sachverhalt auf 14 Seiten im Detail. Ob die österreichische Staatsbürgerschaft aufrecht ist, müsste genau geprüft werden. Dafür sei aber nicht die Wahlbehörde zuständig, das könne nur die Staatsbürgerschaftsbehörde klären.

(APA/red)

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