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"Dopingsünder nicht strafen"

Im "VN-Interview": Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) wird kein zusätzliches Anti-Doping-Gesetz mit strafrechtlichen Folgen präsentieren.

VN: Frau Ministerin, werden Sie nach diesen olympischen Spielen ein „Anti-Doping-Gesetz“ vorlegen?
Gastinger: Wenn Sportminister Wolfgang Schüssel und Staatssekretär Karl Schweitzer ein Anti-Doping-Gesetz (mit rein sportlichen Konsequenzen) machen wollen, dann unterstütze ich das voll. Darüber hinaus werde ich aber kein Gesetz mit strafrechtlichen Folgen entwickeln. Davon halte ich nichts.

VN: Was spricht dagegen?
Gastinger: Das Arzneimittelgesetz sieht bereits vor, dass Personen, die Dopingmittel verabreichen, unter Strafe gestellt werden können. Wenn ein Sportler selbst etwas nimmt, dann ist das etwas anderes; dann ist er selbst dafür verantwortlich: Ob ich meine Gesundheit durch Rauchen oder Alkohol gefährde oder dadurch, dass ich Hormone spritze, ist meine Sache.

VN: Strafen wären aber ein Signal für einen entschiedenen Kampf gegen Doping.
Gastinger: Nein, ich halte nichts davon. Wo fange ich dann an? Ist nur der Profisportler strafbar, oder auch der Hobbysportler, der einen Hustensaft einnimmt, der zu einer Leistungssteigerung führt?

VN: Das würde ausufern?
Gastinger: Das wäre nicht abgrenzbar.

VN: BZÖ-Klubobmann Herbert Scheibner hat zuletzt gefordert, die Strafmündigkeit von 14 auf 13 zu senken.
Gastinger: Der Klubobmann hat aufgezeigt, dass Kinder, die noch nicht strafmündig sind, Straftaten begehen. Da muss man darüber diskutieren, wie man damit umgeht. Ich halte aber nichts davon, Kinder strafrechtlich zu verfolgen. Die Altersgrenze von 14 hat ja einen Sinn. Viel wichtiger wäre es, die Jugendwohlfahrt ins Gebet zu nehmen. Und sich überhaupt Gedanken darüber zu machen, wie man mit Kindern umgeht.

VN: Sollte man mehr Erziehungsanstalten schaffen?
Gastinger: Wie auch immer, das muss man sich anschauen. Ich glaube nur, dass die Herabsetzung des Strafalters nur die letzte Konsequenz sein kann. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Kindern keine gemeinnützigen Arbeiten auferlegt werden können. Wir haben schließlich ein Kinderarbeitsverbot.

VN: Sie werden als BZÖ-Spitzenkandidatin für die Nationalratswahl genannt. Ist das eine Option für Sie?
Gastinger: Das müssen die Parteigremien entscheiden. Aufgrund meiner familiären Situation (Gastinger ist schwanger) stelle ich mir das allerdings schwierig vor: Wo andere Mutterschutz haben und ich ohnehin ein Ministerium leiten darf, soll ich zusätzlich Spitzenkandidatin sein? Ich halte schon sehr viel aus, aber ich weiß nicht, wie das gehen soll. Da gibt es sicher Leute, die besser geeignet sind, die mehr Zeit haben.

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