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Doping: Urteil gegen Baldauf teilweise aufgehoben

In zwei von zehn Anklagepunkten neuer Schöffenprozess
In zwei von zehn Anklagepunkten neuer Schöffenprozess ©APA
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Dopingurteil wegen Sportbetrugs gegen den ehemaligen WM-Langläufer Dominik Baldauf von Amts wegen teilweise aufgehoben.

Das berichtet die Sonntagausgabe der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung". Demnach müsse zu zwei von zehn Anklagepunkten am Landesgericht Innsbruck noch einmal in einem neuen Schöffenprozess verhandelt werden. Die Wiener Höchstrichter erblickten Rechtsfehler bei zwei angeklagten Auslandstaten mit geringen Betrugsschäden.

Teilweise schuldig bekannt

Am 14. Jänner 2020 war Baldauf in Innsbruck zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 27-jährige Vorarlberger hatte sich damals vor dem Schöffensenat teilweise schuldig bekannt. Er hatte zugegeben, sowohl Wachstumshormon genommen als auch Blutdoping betrieben zu haben.

Im Innsbrucker Urteil fehle es aber an Feststellungen, ob die Dopingbetrügereien auch in Finnland und Deutschland strafbar gewesen wären, hieß es nun laut dem Bericht.

Gewerbsmäßig schwerer Betrug

Nur wenn dem so wäre, dürften die im Ausland begangenen Taten in Österreich geahndet werden. Zumal Österreich, so der OGH, sich nicht dazu verpflichtet habe, im Ausland verübten Dopingbetrug zu verfolgen. Die erstinstanzlichen Schuldsprüche in den anderen acht Anklagepunkten hat der OGH aber bestätigt. Dabei geht es um einen Betrugsschaden von mehr als 25.000 Euro. Damit ist die Verurteilung wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs rechtskräftig.

(APA)

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