Doping: Anwalt empfiehlt Klage
Adolph Platzgummer, der Rechtsvertreter von Martin Tauber, Jürgen Pinter, Roland Diethart und Wolfgang Perner wird den Athleten “dringend” die Berufung gegen das Urteil des IOC empfehlen. “Das Urteil wird meiner Meinung nach nicht Bestand haben”, erklärte Platzgummer gegenüber der APA – Austria Presse Agentur und stellte wegen Berufsverbot zudem arbeitsrechtliche Schritte – eine Klage vor einem Gericht – in Aussicht. “Das kann man so nicht stehen lassen und muss es gleich bekämpfen, weil sich wohl auch die FIS an das Urteil anhängen wird”, erklärte der Anwalt.
Platzgummer kreidet dem IOC einige Unterlassungen an. So vermisst er Sachbeweise als Grundlage für die Entscheidung. Das IOC habe auch nicht, wie es den Athleten eigentlich zustünde, vorab die Art der Vorwürfe mitgeteilt und zudem Unterlagen aus einem laufenden Strafverfahren in Italien verwendet, bei dem es für die Betroffenen keine Akteneinsicht gebe. “Es wurden in der Entscheidung Schlüsse aus dem Bericht der italienischen Staatsanwaltschaft gezogen, den wir gar nicht kennen.” Dass Geräte gefunden worden waren, sei unbestritten, sagte der Anwalt des Athleten-Quartetts. “Das sind Gegenstände, die theoretisch zu Doping missbraucht werden können, aber nicht müssen.” Nach Ansicht des Rechtsanwalts sei zudem eine lebenslängliche Sperre nicht rechtens, laut Bestimmung der Welt-Anti-Doping-Agentur sei eine zweijährige Sperre vorgesehen.
In den Quartieren der betroffenen ÖOC-Langläufer und Biathleten wurden folgende Gegenstände gefunden (auf Beutel mit Blut, wie der Turiner Staatsanwalt vor Monaten erklärt hatte, gibt es keinen Hinweis):
1 Hämoglobin-Messgerät, Gefäße mit medizinischen Geräten zum Hämoglobin-Test, medizinische Geräte, darunter eine offene Packung mit Einwegspritzen, einige mit Nadeln mit Blutspuren, ungeöffnete Packungen mit Einwegnadeln, ungeöffnete Packungen mit Nadeln für Infusion und Transfusion; unbenützte Nadeln für intravenöse Infusion, Butterflys für intravenöse Infusion, einige benutzte Blutbeutel, benutzte Spritzen, drei Papiertaschentücher mit roten Flecken, Behälter mit Kochsalzlösung, ein Gerät zur Bestimmung der Blutgruppe einer Blutprobe, verbotene Substanzen hCG und Albumin.
Die vom IOC festgestellte Verletzung der Anti-Doping-Regeln:
- Martin Tauber: Besitz verbotener Methoden. Im Besonderen Besitz von Material geeignet zur Durchführung von Bluttransfusion und künstlicher Manipulation des Hämoglobinwertes des Blutes (Artikel 2.6.1 sowie 2.6.3 der IOC Anti-Doping-Bestimmungen).
- Roland Diethart: Besitz verbotener Methoden. Im Besonderen Besitz von Material geeignet zur Durchführung von Bluttransfusion und künstlicher Manipulation des Hämoglobinwertes (Artikel 2.6.1 und 2.6.3)
- Johannes Eder: Eigeninfusion und Besitz verbotener Methoden. Besitz von Material geeignet zur Bluttransfusion und künstlicher Manipulation des Hämoglobinwertes (Artikel 2.6.1 und 2.6.3)
- Jürgen Pinter: Besitz verbotener Methoden (Material geeignet zur Bluttransfusion und künstlicher Manipulation des Hämoglobinwertes/Artikel 2.6.1 und 2.6.3)
- Wolfgang Perner: Besitz verbotener Methoden (Material zur Bluttransfusion und künstlicher Manipulation des Hämoglobinwertes/Artikel 2.6.1 und 2.6.3) und verbotener Substanzen
- Wolfgang Rottmann: Besitz verbotener Methoden (Material zur Bluttransfusion und künstlicher Manipulation des Hämoglobinwertes/Artikel 2.6.1 und 2.6.3) und verbotener Substanzen
- Zusätzliche Begründung für alle betroffenen Athleten: Es muss der Vorwurf der Komplizenschaft bei weiteren Übertretungen berücksichtigt werden. Die italienische Polizei hat im Quartier große Mengen verbotener Substanzen und Methoden gefunden. Die Bewohner der Häuser müssen über die Praktiken ihrer Mitbewohner Bescheid gewusst haben. Als erschwerend gilt, dass die Dopingverfehlungen des Langlauf-Teams in Salt Lake City 2002 als deutliche Warnung hätten dienen müssen.
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