Mit dieser Unterschriftenzahl übergaben die Initiatoren von der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe am Mittwochvormittag den Einleitungsantrag an das Innenministerium. Dieses hat nun drei Wochen Zeit, die eigentliche Eintragungswoche festzulegen.
“Wir wünschen uns natürlich keine Eintragungswoche in den Sommerferien”, sagte der Präsident der Ärztekammer Wien, Thomas Szekeres, bei der Übergabe der Unterlagen an die Abteilung für Wahlangelegenheiten. Für einen Einleitungsantrag waren mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen nötig, für eine Debatte im Nationalrat über das Thema 100.000 Unterschriften.
Der Eintragungszeitraum von acht aufeinanderfolgenden Tagen muss so gewählt sein, dass das Volksbegehren frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung durch das Innenministerium startet und spätestens sechs Monate danach endet. Die Unterstützungserklärungen zählen zu den dann noch folgenden Unterschriften hinzu.
Auch das Frauenvolksbegehren ist am Mittwoch im Innenministerium eingeleitet worden. Insgesamt 247.436 Unterstützungserklärungen wurden in den vergangenen Wochen dafür gesammelt. Die Organisatoren der Initiative zeigten sich am Mittwoch nach der offiziellen Einleitung des Volksbegehrens von der bisherigen Zustimmung “überwältigt”.
“Unerwartet – aber nicht unverhofft – können wir nun knapp eine Viertelmillion Unterstützungserklärungen verbuchen”, erklärte Frauenvolksbegehren-Sprecher Christian Berger. Die Initiatoren bedankten sich bei ihren Unterstützern und betonten, dass es sich um eine “breite, plurale, überparteiliche Bewegung” handle. 60 Prozent der Unterstützungserklärungen seien abseits der fünf großen Städte abgegeben worden.
Das Innenministerium muss nun auch hier innerhalb von drei Wochen die eigentliche Eintragungswoche für das Begehren festlegen. Die Initiatoren des Frauenvolksbegehrens nennen als Wunschtermin für die Eintragungswoche Mitte Juni, also den frühest möglichen Termin. “Nach den langwierigen, mühsamen Wahlgängen der letzten Zeit ist dies bestimmt auch im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Eines unserer Ziele war immer, in den Nationalrat zu kommen, das haben wir erreicht. Dennoch zählt jede weitere Stimme, damit das Frauenvolksbegehren noch mehr politisches Gewicht und gesellschaftlichen Rückhalt bekommt”, so Berger.
Der Forderungskatalog des Frauenvolksbegehrens deckt die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Familie und Gesundheit sowie politische Teilhabe und Mitsprache ab. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Gleichstellung bei Gehältern, die Einführung einer 30-Stunden-Woche, der Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln und die Koppelung der Klubförderung im Parlament an eine 50-prozentige Frauenquote.
Volksbegehren müssen ab 100.000 Unterschriften im Nationalrat behandelt werden. Danach landen sie meist ohne Folgen in der Schublade, denn sie sind nicht bindend. ÖVP und FPÖ haben sich zuletzt im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass Volksbegehren mit über 900.000 Unterschriften künftig einer bindenden Volksabstimmung unterzogen werden sollen.
(APA)
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