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"Don't smoke": So funktioniert die Stimmenabgabe

Von 1. bis 8. Oktober 2018 kann das Volksbegehren "Don't smoke" unterzeichnet werden.
Von 1. bis 8. Oktober 2018 kann das Volksbegehren "Don't smoke" unterzeichnet werden. ©dpa/Armin Weigel
Von 1. bis 8. Oktober kann für das Volksbegehren "Don't smoke" unterschrieben werden. Wo und wie das geht, erfahrt ihr hier.

Wer seine Stimme für eine rauchfreie Gastronomie, wie sie in vielen Ländern längst üblich ist, abgeben möchte, kann vom 1. bis 8. Oktober das Volksbegehren “Don’t smoke” unterschreiben. Dies ist in jeder Gemeindebehörde, aber auch per Handysignatur bzw. Bürgerkarte möglich. Unterzeichnen dürfen österreichische Staatsbürger ab 16 Jahre (Stichtag: 27. August 2018).

Gemeindebehörde, Handysignatur oder Bürgerkarte?

591.146 Unterstützungserklärungen wurden bereits abgegeben, diese zählen bereits, eine nochmalige Unterzeichnung ist daher nicht nötig. Auch Auslandsösterreicher können mittels Handysignatur oder Bürgerkarte das Volksbegehren unterschreiben.

Unterschrieben werden kann in jeder Gemeindebehörde, also im Gemeindeamt, im Bezirksamt etc. Ein amtlicher Lichtbildausweis wird benötigt. Der letzte Zeitpunkt der Verdatung einer Unterschrift ist der 8. Oktober um 20.00 Uhr.

Persönlicher Besuch bei Krankheitsfall

Falls im Krankheitsfall, wegen Bettlägerigkeit oder eingeschränkter Mobilität kein Eintragungslokal persönlich aufgesucht werden kann, ist auch in privaten Wohnungen der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle möglich. Der Besuch einer mobilen Eintragungsstelle muss beim Wahlreferat des für den Hauptwohnsitz zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden (go.apa.at/SZwBTbuL).

(APA/Red)

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