Mit exakt demselben Ergebnis wie im ersten Rechtsgang ist die vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) angeordnete Neudurchführung des medienrechtlichen Verfahrens zwischen Dominic Heinzl und dem Nachrichtenmagazin “News” zu Ende gegangen.
Prügelei zwischen Heinzl und Sido
Dominic Heinzl hatte “News” geklagt, nachdem das Magazin ausführlich über die mittlerweile sattsam bekannte Küniglberger Prügelaffäre berichtet und dabei den ehemaligen ORF-Society-Reporter als Simulanten hingestellt hatte. Am 19. Oktober 2012 war es nach der Liveübertragung der ORF-Show “Die Große Chance” zu einer Tätlichkeit gekommen. Der Deutsch-Rapper und TV-Juror Sido verpasste Heinzl einen Faustschlag, worauf dieser zu Boden ging. “News” behauptete wenige Tage später in einem Blattaufmacher, Heinzl habe sich ohne entsprechende Berührung absichtlich fallen lassen und Sido “rein gelegt”. Im Dezember kürte “News” den Reporter in einem Jahresblick gar zum “Ungustl des Jahres”.
Dass “News” es unterlassen hatte, mit dem mittlerweile 50-jährigen Journalisten Kontakt aufzunehmen und diesem Gelegenheit zu bieten, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, wertete Richter Stefan Romstorfer als Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Nach Ansicht der Videomitschnitte, die den “Umfaller” Heinzls dokumentierten, gelangte Romstorfer außerdem zur Ansicht, die Wucht des Aufpralls deute jedenfalls darauf hin, der Kläger habe sich nicht einfach hinfallen lassen.
Entschädigung von 3.500 Euro
Für die erlittene Kränkung bekam Dominic Heinzl – wie schon beim ersten Urteil im Juli 2013, welches das OLG aufgehoben hatte – 3.500 Euro zugesprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. “News”-Anwalt Gerald Ganzger gab vorerst keine Erklärung ab. Heinzls Rechtsbeistand Michael Rami nahm von Rechtsmitteln Abstand.
(APA/Red)
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