Von Christiane Eckert
Der Oberländer Dönerlieferant hatte im Sommer einiges an Essen auszuliefern. Das tat er, so schnell er konnte, doch das war schlussendlich nicht so schnell, wie von der Kundschaft erwartet. Jedenfalls erreichte das Essen viel zu spät die Besteller, die inzwischen selbst gekocht und auch schon gegessen hatten. Sie verweigerten die Annahme und vor allem die Bezahlung. Es kam zum Streit, der mit einer gebrochenen Nase endete.
Nicht geständig
Der 47-Jährige ist nicht geständig. Er sagt, er habe niemanden geschlagen, die Verletzung bei dem 17-jährigen Mädchen müsse von ihrem Freund stammen. Deshalb sei auch dieser blutverschmiert gewesen. „Absurd“ sagt das Gericht. Den Zeugen wird geglaubt, der Dönerlieferant war damals verärgert und teilte Faustschläge aus. Die Strafe: 1080 Euro, weitere 1080 auf Bewährung. Anita Einsle kann als Opfervertreterin die Bezahlung von 3080 Euro an das verletzte Mädchen erwirken. Das Urteil akzeptiert der Dönerlieferant.
(VOL.AT/ec)
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