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DNA-Gutachten dürfte Streit um Millionenerbe beenden

Das Bezirksgericht Dornbirn forderte die DNA-Analyse an.
Das Bezirksgericht Dornbirn forderte die DNA-Analyse an. ©VN
Paukenschlag am Bezirksgericht Dornbirn im monatelangen Streit um ein Millionenerbe, das ein Holländer teilweise für sich beansprucht: Wie die VN berichten, spricht ihm das abgeschlossene Gutachten nach der Exhumierung jede Verwandtschaft mit dem Verstorbenen ab.

Der Mann versucht seit Jahren nachzuweisen, dass er ein leiblicher Sohn des Verblichenen ist. Sein impulsives Vorgehen veranlasste das Bezirksgericht Dornbirn, am 23. September eine Exhumierung des Verstorbenen anzuordnen. Genetische Proben wurden entnommen.

DNA-Gutachten: Nicht verwandt

Das Gutachten des gerichtsmedizinischen Instituts in Innsbruck ist nun fertiggestellt – und das Ergebnis sehr zum Nachteil der Niederländers: Aufgrund der durchgeführten molekularischen Untersuchung (DNA), deren Ergebnis den Vorarlberger Nachrichten vorliegt, konnte eine leibliche Vaterschaft des Verstorbenen zu ihm ausgeschlossen werden.

Erbstreit wohl abgeschlossen

Damit werde der Holländer auch wenig Chancen haben, sollte er das medizinische Gutachten anfechten wollen, sagte der Anwalt der leiblichen Kinder, Ekkehard Bechtold. “Denn man darf wohl davon ausgehen, dass die Untersuchungen der Gerichtsmedizin ein richtiges Ergebnis erbrachten”, so der Jurist.

Streit um Millionenerbe

Zur Vorgeschichte: Der Dornbirner verstarb 2007, sein Erbe von über zehn Millionen Euro ging an seinen heute 37-jährigen Sohn und seine Tochter. Seit mehreren Jahren wollte der Holländer nachweisen, dass er ein leiblicher Sohn des Verstorbenen ist. Der “angebliche” Sohn wurde 1970 in Vorarlberg geboren und wuchs als Adoptivkind in Holland auf. 2008 führte ihn die Suche nach seiner Herkunft nach Vorarlberg. Immer wieder behauptete er vehement, ein Sohn des verstorbenen Dornbirners zu sein, persönliche Recherchen hätten dies ergeben.

Die beiden Kinder des Dornbirners wollten von einem unehelichen Sohn ihres Vaters zu keiner Zeit etwas wissen. Der Niederländer hatte den Sohn gar beschuldigt, ihn mit dem Tod bedroht zu haben, sollte er die Exhumierung weiter vorantreiben. Anfang September wurde der 37-Jährige vom Landesgericht Feldkirch allerdings aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. Es hatte für die angebliche Drohung keine Zeugen gegeben. (red/APA/Gerhard Sohm)

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