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Diversion: Fegefeuer für die beiden Engel aus der Hölle

Geldbuße: Die Strafkarten der Rocker bleiben leer.
Geldbuße: Die Strafkarten der Rocker bleiben leer. ©AP (Themenbild)
Feldkirch - Angeklagt wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung, akzeptierten zwei Hells-Angels-Rocker nun doch Geldbußen.
Hells Angels wollen Urteil, keine Diversion
Zeugen haben Angst vor Aussage
Der mächtigste Rockerclub der Welt

Wir haben unsere Meinung geändert”, sagte Verteidigerin Olivia Lerch zu Beginn der dritten Verhandlung. Ihre beiden unbescholtenen Mandanten seien nun doch mit einer diversionellen Erledigung des Strafverfahrens einverstanden, sagte die Bregenzer Rechtsanwältin.

Richter Peter Mück setzte im Hells-Angels-Strafprozess am Landesgericht Feldkirch die Geldbuße für den 45-jährigen Zweitangeklagten mit 700 Euro fest, jene für den 55-jährigen Erstangeklagten, der über ein geringeres Einkommen verfügt, mit 500. Auch die Staatsanwaltschaft hat diese Lösung für die angeklagten Vorarlberger Mitglieder des berüchtigten Rocker- und Motorradklubs Hells Angels akzeptiert.

Damit endet das Strafverfahren um Körperverletzung, gefährliche Drohung und versuchte Nötigung für die Engel der Hölle sozusagen im Fegefeuer. Sie haben sich mit den Geldbußen das Risiko einer Verurteilung erspart und auf den ursprünglich angestrebten Freispruch verzichtet. Die Strafkarten der Rocker bleiben leer.

Finanzielle Erwägungen

Vor allem aus finanziellen Erwägungen dürften die Angeklagten das schon in der ersten Verhandlung vom Richter unterbreitete Angebot für die milde Sanktionsform der Diversion jetzt doch angenommen haben. Denn selbst bei Freisprüchen hätten sie den Großteil ihrer Anwaltskosten selbst bezahlen müssen. Der alles andere als großzügige Bund ersetzt Freigesprochenen nicht die gesamten Verteidigungskosten. In der dritten Verhandlung waren nicht alle Zeugen erschienen. Die meisten von ihnen hätten Angst, gegen die Hells Angels auszusagen, behauptete das mutmaßliche Opfer.

Der 50-Jährige gibt an, die Angeklagten hätten ihn bei einem Fest des Motorradklubs Road Devils am 28. April 2013 in Hohenems mit Fußtritten und Schlägen leicht verletzt. Sie hätten ihm damit gedroht, ihn zu erschießen, und ihn mit Beschimpfungen aufgefordert, vom Fest zu verschwinden. Ihre Anklage stützte die Staatsanwaltschaft auf seine Angaben.

Die angeklagten Hells Angels bestritten die Anklagevorwürfe. Sie hätten den Mann weder verletzt noch bedroht. Er habe sie an jenem Abend provoziert, wie schon des Öfteren in den vergangenen Jahren. Die Provokationen und die strafrechtlichen Beschuldigungen erklärten die beiden Rocker damit, dass der in der Schweiz lebende Vorarlberger sich einst vergeblich um Aufnahme bei den Hells Angels beworben habe.

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