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"Digitales Amt" zeigt Schwächen: Wohnsitzanmeldung ohne Vermieter-Einverständnis möglich

Vergangene Woche wurde das "Digitale Amt" präsentiert.
Vergangene Woche wurde das "Digitale Amt" präsentiert. ©APA/Herbert Pfarrhofer
Nachdem die App "Digitales Amt" vergangenen Woche präsentiert wurde, hagelt es bereits erste Kritik. Die App erlaubt nämlich eine problemlose Wohnsitzanmeldung ohne Vermieter-Einverständnis.
Amtswege über App erledigen

Eine Aktion der NEOS hat Kritik an der App “Digitales Amt” aufkommen lassen. Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker hatte damit seinen Hauptwohnsitz mühelos im Digitalisierungsministerium angemeldet, ein Einverständnis des Eigentümers sei dafür nicht notwendig gewesen.

Die vergangene Woche präsentierte App für Smartphones und Tablets soll den Nutzern Amtswege beim Bund erleichtern. So stehen für Wohnsitzänderungen schon die ersten Funktionen bereit. Damit kann man ohne Besuch am Meldeamt den Hauptwohnsitz ab- bzw. neu anmelden. Möglich ist dies auch auf der Online-Plattform www.oesterreich.gv.at.

“Digitales Amt”: Bestätigung durch Unterkunftsgeber nicht erforderlich

Loacker hat sich das neue Service zunutze gemacht. Er ist nun offiziell am Stubenring 1 Hauptwohnsitz-gemeldet, der Adresse des Digitalisierungsministeriums. Eine Bestätigung durch den Unterkunftgeber, wie dies das Meldegesetz vorsieht, sei dabei nicht notwendig gewesen, betonte er in der ORF-“ZiB2”. Er befürchtet aufgrund der Lücke Konsequenzen etwa bei Wählerregister oder auch bei Steuern und Pendlerpauschale.

Das Ministerium unter der Leitung von Margarete Schramböck (ÖVP) sagte am Freitag in einer ersten Reaktion, dass es beabsichtigt sei, dass die Unterschrift des Unterkunftgebers entfällt. Dennoch könne eine Überprüfung durch die Meldebehörde erfolgen. Wohnungseigentümer könnten zudem im Zentralen Melderegister prüfen, ob Meldungen stimmen. Man prüfe laufend Adaptierungen und Verbesserungen, hieß es auf APA-Anfrage, ob eine Informationsschleife an den Quartiergeber eingeführt werden soll.

In einer Aussendung warnte das Ministerium dann vor vorsätzlichen Falschmeldungen, denn dies wäre “absichtlicher Betrug” und ein Verstoß nach dem Meldegesetz – und damit ein Straftatbestand. “Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Jeder Amtsweg, der online erledigt wird, löst die gleichen Konsequenzen aus wie ein Amtsweg in der analogen Welt”, wurde betont.

Burghauptmannschaft zeigt NEOS-Mandatar Loacker an

Die Aktion, mit der NEOS-Mandatar Gerald Loacker Lücken in der App “Digitales Amt” aufzeigen wollte, hat für ihn rechtliche Konsequenzen. Die Burghauptmannschaft teilte am Freitag mit, dass sie Loacker wegen einer “bewussten Falschmeldung” gemäß Meldegesetz angezeigt hat. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro.Loacker hatte die App getestet und konnte mit ihr seinen Hauptwohnsitz problemlos in das Regierungsgebäude am Stubenring 1 in Wien verlegen, den Sitz des Digitalisierungsministeriums. Die im Paragraf 8 des Meldegesetzes verlangte Bestätigung durch den Unterkunftgeber war dafür nicht erforderlich, berichtete er und vermutete laut ORF-“Mittagsjournal” einen Fehler in der möglicherweise überstürzt veröffentlichten App des Bundes.

Die für das Gebäude zuständige Burghauptmannschaft (BHÖ) fand das offensichtlich nicht lustig. Das Gebäude diene als Sitz des Ministeriums und beinhalte keine Unterkünfte gemäß des Meldegesetzes, hieß es in einer Pressemitteilung: “Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes obwohl keine Unterkunftnahme erfolgen kann und daher auch nicht erfolgt ist, begründet aus Sicht der zuständigen Dienststelle den Verdacht eines Verstoßes gegen § 22 Abs. 1 Z 2 Meldegesetz.” Man habe daher am Freitag eine Sachverhaltsdarstellung an den Wiener Magistrat als Meldebehörde erstattet.

NEOS hatten Gesetzesänderung zugestimmt

Dass die elektronische Wohnsitzanmeldung (etwa über die App “Digitales Amt”) für Österreicher ohne Unterschrift des Unterkunftgebers möglich ist, ist kein Versehen des Bundes, sondern wurde im Parlament Ende des Vorjahres beschlossen – und das einhellig, also auch mit den Stimmen der NEOS, die das nun kritisieren. In der Begutachtung hatte es durchaus kritische Stimmen dazu gegeben.Ermöglicht wurde dies mit einer recht sperrigen Sammelnovelle (http://go.apa.at/iHh1xZAL), die neben einfacheren digitalen Amtswegen etwa auch die Übertragung der Agenden der Stammzahlenregisterbehörde von der Datenschutzbehörde zur Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit sich brachte.

Kritische Wortmeldungen in der Begutachtung hatte es durchaus gegeben. So warnte die Volksanwaltschaft, dass damit An- bzw. Ummeldung gänzlich ohne Nachweis des Haus- bzw. Wohnungseigentümers möglich würden. “Der Aspekt der Rechtssicherheit wird bei diesem Vorhaben, Behördenwege zunehmend zu digitalisieren, außer Acht gelassen”, hieß es in der Stellungnahme: “Vielmehr wird die Möglichkeit für unbefugte Personen, An- bzw. Ummeldungen vorzunehmen, noch ausgeweitet.”

Stadt Wien geht von massiver Zunahme an Scheinmeldungen aus

Auch die Stadt Wien übte Kritik. “Es wird davon ausgegangen, dass diese Bestimmung zu einer massiven Zunahme von Scheinmeldungen führen wird”, lautete die Warnung. Der Städtebund sah das ebenfalls “äußerst kritisch”, und das Amt der niederösterreichischen Landesregierung oder auch das Land Salzburg sprachen sich für Maßnahmen gegen Missbrauch aus.

Gerald Loacker von den NEOS, der mit der Kritik an der App an die Öffentlichkeit gegangen war, rechtfertigte am Freitag auf APA-Anfrage das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. “Wir haben dem E-Government-Gesetz zugestimmt, weil wir grundsätzlich befürworten, wenn das Thema E-Government von dieser Bundesregierung forciert wird”, ließ er in einer schriftlichen Stellungnahme wissen: “Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Umsetzung dieses Gesetzes von der Regierung professionell und ohne Missbrauchsmöglichkeit durchgeführt wird. Und das bezweifeln wir weiter ganz massiv.”

Chaos ortete indes Vizepräsident des österreichischen Gemeindebundes, Rupert Dworak, SPÖ-Bürgermeister in Ternitz. “Die App ist fehleranfällig und unterstützt offenbar aufgrund der fehlenden Anzeige der Zustimmung durch den Unterkunftsgeber Scheinanmeldungen”, berichtet er von heftige Beschwerden aus den Gemeinden. Deshalb sei das Innenministerium jetzt in der Pflicht, die Handy-App unverzüglich im Bereich des Meldewesens zu stoppen, bevor das Durcheinander noch größer werde.

(APA/Red)

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