In Zivilprozessen ist mitunter wegen des Feilschens um Entschädigungszahlungen für einen Vergleich von einem Kuhhandel die Rede. Um einen tatsächlichen Kuhhandel geht es bei einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch. Denn gestritten wird zwischen Viehhändlern aus Vorarlberg und Italien um nach Italien gelieferte und nicht bezahlte Kühe und Rinder.
Der klagende Vorarlberger Viehhändler fordert von zwei italienischen Viehhändlern 334.000 Euro für noch offene Rechnungen.
Gar nicht bestellt
Beklagtenvertreter Günther Riess bezeichnete es bei der vorbereitenden Tagsatzung als “grundsätzliches Problem”, dass auch Tiere von Vorarlberg nach Italien geliefert worden seien, die gar nicht bestellt worden seien. Zudem stelle die klagende Partei teilweise überhöhte, weil so nicht vereinbarte Kaufpreise in Rechnung. Klagsvertreter Claus Brändle bestreitet das als Anwalt des Vorarlberger Viehhändlers.
Vorerst hat Zivilrichterin Marlene Ender zu klären, ob ein österreichisches oder italienisches Gericht für den Zivilprozess zuständig ist. Maßgeblich dafür sei in diesem Fall der Ort der Übernahme der Tiere. Für entscheidend hält der Beklagtenvertreter den Lieferort. Darauf komme es hier nicht an, meint hingegen der Klagsvertreter.
Kaufpreise nachrechnen
Ungeklärt ist in dem Verfahren auch, wie viele der gelieferten Tiere aus Versteigerungen oder Direktverkäufen stammen. Und es gilt, die italienischen Firmenverflechtungen aufzulösen. Mittlerweile soll es so sein, dass der beklagte ältere Italiener eine eigene Firma betreibt und sein mitbeklagter Sohn ebenfalls eine eigene. Nur einer der Italiener, nämlich der ältere, hat in Dornbirn Vieh ersteigert, das dann nach Italien transportiert wurde. Nun muss der Kaufpreis aus den Versteigerungen für jedes Tier nachgewiesen werden.
Offen ist auch noch, ob es im Ringen um einen Vergleich im Verhandlungssaal zu einem Kuhhandel um den Kuhhandel kommen wird.
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