Dass auch dieses Jahr noch kein normaler Jahreswechsel stattfinden wird, war spätestens mit der Entwicklung der Omikron-Variante vielen bewusst. Doch einige Einschränkungen stoßen insbesondere bei den Touristikern sauer auf.
Sperrstunde ab 22 Uhr
Seit Montag (27.12.) gilt eine Gastro-Sperrstunde um 22 Uhr. Diese Maßnahme wird auch an Silvester durchgeführt und betrifft auch die Hotellerie, weshalb auch Hotelbars um 22 Uhr schließen müssen. Die Gecko-Kommission, die sich intensiv mit Corona-Maßnahmen beschäftigt, rät zudem von größeren Feierlichkeiten an Silvester ab.
Einschränkungen bei Feiern
Auch bei den Regeln zu Feiern und Treffen mit anderen Personen an Silvester gibt es Einschränkungen. Bis zu 10 Personen dürfen sich treffen, wenn Personen ohne 2G-Nachweis anwesend sind. Sind alle anwesenden Personen geimpft oder genesen, so dürfen sich bis zu 25 Personen zum Jahreswechsel treffen. Der 2G-Nachweis genügt auch bei Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmern mit zugewiesenen Plätzen.
Harald Schneider, Bezirksobmann Dornbirn, appelliert an die Bevölkerung sich vor Treffen unbedingt testen zu lassen.
Größere Veranstaltungen
Bei Events mit bis zu 1.000 Besuchern ist dann schon ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, erforderlich. Maximal sind 2.000 Personen bei Veranstaltungen erlaubt, da muss man als Teilnehmer aber nicht nur getestet und geimpft bzw. genesen sondern auch schon geboostert sein. Alle Events mit über 25 Personen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden. Masken sind bei Veranstaltungen nur indoor zu tragen.
Feuerwerks-Verbot
Bezüglich Feuerwerk und Böller gibt es auch dieses Jahr wieder einige Einschränkungen. Auf große öffentliche Feuerwerke wird man auch dieses Jahr verzichten - auch bei kleinen privaten muss man sich vorab informieren, inwiefern dies erlaubt ist. Das Verbot werde österreichweit streng kontrolliert von der Polizei. In Vorarlberg wurde hingegen angekündigt, dass auf eine "Aktion scharf" verzichtet werde und man sich vorwiegend auf Streifen-Patrouillen beschränke.
In manchen Gemeinden, wie etwa Feldkirch ist das Feuerwerk gänzlich verboten. In Dornbirn, Hohenems und Lustenau soll eine eingeschränkte Erlaubnis für die Silvesternacht gelten. Genaue Infos sollten auf den jeweiligen Gemeinde-Seiten im Internet zu finden sein.
(VOL.AT/APA)
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