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Diese 11 Regeln gelten heuer im Schwimmbad

Was ist erlaubt? Und was nicht?
Was ist erlaubt? Und was nicht? ©VN
Sicherheits- und Hygienevorschriften, Einlassbeschränkungen, Abstandsregeln, Maskenpflicht - An diese Regeln müssen Sie sich heuer bei einem Besuch im Schwimmbad halten.

Die Vorbereitungen für den bevorstehenden Start der Badesaison laufen gerade auf Hochtouren. Allerdings gibt es Vorgaben vonseiten der Republik Österreich, an die es sich zu halten gilt. Das Gesundheitsministerium hat zur Verhinderung der Covid-19-Verbreitung klare Empfehlungen zur schrittweisen Bäder-Wiedereröffnung ausgesprochen. An diese Empfehlungen und Regeln müssen Sie sich jetzt bei einem Besuch im Bad halten.

1) Wann kann ich frühestens wieder baden gehen?

Am 29. Mai ist der Betrieb in Österreichs Bädern wieder erlaubt. Im ersten Schritt öffnen mit Zugangsbeschränkung künstliche Freibäder, Bäder an Oberflächengewässern, Kleinbadeteiche, Badegewässer, Hallenbäder, Warmsprudelbäder (Whirlpools), Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen sowie Warmluft- und Dampfbäder. Darin inkludiert sind auch Nebeneinrichtungen wie Umkleidegelegenheiten, Dusch- und WC-Anlagen, Stege, Einstiegshilfen, Liegeflächen, Ruheräume und Liegewiesen.

Sowohl in Indoor- als auch Outdoor-Bädern müssen Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln im Wasser eingehalten werden. Die Bestimmungen des Gesundheitsministeriums betreffen in gleichem Maße sowohl private als auch öffentliche Betreiber.

2.) Was sind die Leitlinien für Indoor-Bäder?

VN

In Hallenbädern müssen zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person zur Verfügung gestellt werden – darüber hinaus sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person im Schwimmbecken.

3.) Was sind die Leitlinien für Outdoor-Bäder?

VN

Aufgrund der Empfehlungen des Bundesministeriums gelten für die heurige Freibadsaison andere Regeln als normalerweise.

In Freibädern an Binnengewässern und Seen sind zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person vorgesehen. Bei einer vierköpfigen Familie sind das 40 Quadratmeter. In einem ersten Entwurf waren sogar noch 20 Quadratmeter pro Badegast geplant.

So gilt zum Beispiel im Strandbad Bregenz eine Beschränkung der maximalen Besucheranzahl von 3.500 gleichzeitigen Personen. Im Erholungzentrum Rheinauen liegt das Limit bei 6.000 Personen. Aufgrund der unterschiedlichen Größen der Liegeflächen und Schwimmbecken variiert die erlaubte Zahl der Besucher von Schwimmbad zu Schwimmbad. Die genauen Besucherzahlen sind auf den Homepages der einzelnen Schwimmbäder zu finden oder können bei den Bädern direkt nachgefragt werden.

In den Freibecken selbst - also beim Schwimmen - wird ein Hinweis auf Mindestabstände von einem bis zwei Metern zwischen den Badenden verlangt.

In Whirlpools ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten bzw. darf höchstens jeder zweite Platz besetzt sein. 

4.) Gibt es auch Ausnahmen von der Regel?

VN

Die genannten Abstandsregeln - egal ob im Becken oder auf Liegeflächen - gelten nicht für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

5.) Wie viele Personen dürfen ins Schwimmbecken?

VN

Als Grundlage für die Berechnungen dienen die sechs Quadratmeter Wasserfläche bzw. die Mindestabstände von einem bis zwei Metern. Die maximale Anzahl variiert je nach Beckengröße. Genaue Zahlen hierzu gibt es nicht. Betreiber müssen die maximale Anzahl mit Schildern ausweisen. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Kurzzeitig darf die maximale Anzahl an Schwimmern überschritten werden.

Die Einhaltung eines Mindestabstands gelte vor allem an den Beckenrändern und in Nichtschwimmerbecken.

Auch beim Anstehen an Rutschen, Springtürmen und anderen Attraktionen muss der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Die Empfehlungen sehen außerdem ein Intervall von 30 Sekunden bei der Benützung durch die einzelnen Gäste vor.

6.) Kann das Virus über das Wasser übertragen werden?

Laut dem Expertengremium "Bädertechnik/Bäderhygiene" kann es derzeit nicht komplett ausgeschlossen werden, dass das Virus auch im Wasser übertragen werden kann. Das in Schwimmbecken eingesetzte Chlor gilt aber neben der Filterung des Wassers auch als wirksames Verfahren zur Inaktivierung von Viren und Bakterien.

Wenn die Hygiene-Bestimmungen in den Schwimmbädern eingehalten werden, sei das Infektionsrisiko im Badewasser gering, so das Expertengremium. Weitaus größer ist die Gefahr allerdings im Bereich der Ein- und Ausgänge sowie an den Kassen, Umkleiden und auf den Liegewiesen.

Deshalb gilt auch weiterhin die Devise, dass häufiges und gründliches Händewaschen vor einer Infektion schützen kann.

8.) Welche Abstandsregeln gelten an der Kassa sowie bei Ein- und Ausgängen?

APA-DPA

Die Empfehlungen sehen vor, dass die Betreiber der Bäder eine Abstandmarkierung von mindestens einem Meter - wie etwa in Supermärkten - an den Kassen anbringen. Diese Abstandsregelung gilt auch in den Umkleiden und Duschen.

Der Bund empfiehlt außerdem den Verkauf der Karten über das Internet oder Vorverkaufsstellen - verpflichtend ist das aber nicht.

7.) Wo muss ich eine Maske tragen?

VN

In Innenräumen – etwa bei Kassen-, Sanitär- und Umkleidebereichen – sieht die Corona-Verordnung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vor. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind "Feuchträume" wie Duschen und Schwimmhallen.

9.) Darf ich in die Sauna gehen?

Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder dürfen nach den neuen Regelungen nur von einer Person oder von mehreren im gleichen Haushalt lebenden Personen benutzt werden. Viele Saunen öffnen deshalb ihre Tore nicht am 29. Mai, da ein Betrieb unter den derzeitigen Voraussetzungen nicht rentabel wäre. Der Bund gibt außerdem vor, dass Aufgüsse und "Wedeln" nicht zu empfehlen seien.

Auch im Bereich Sauna und Co. gibt es eine Ausnahme: Und zwar, wenn in der jeweiligen Einrichtung jedem Gast mehr als zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. 

10.) Und was ist mit Badeteichen?

An Badeteichen ist nur ein Gast - auch hier gilt die Ausnahme bei Personen, die im gleichen Haushalt leben - pro 25 Quadratmeter Badebereich erlaubt. Ein Mindestabstand von drei bis vier Metern sollte eingehalten werden. An den Badeteichen werden außerdem Infotafeln mit den neuen Regelungen angebracht.

11.) Wie lange gelten die Bestimmungen?

Die derzeitigen Personenbeschränkungen in den Bädern Österreichs sind der noch fehlenden Erfahrung geschuldet und werden mit zunehmendem Wissen anzupassen sein, heißt es vom Bund. Die Bestimmungen können sich also im Laufe des Sommers immer wieder ändern.

(Red) (APA)

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