Der 49-Jährige zeigt sich alles andere als geständig. Im Gegenteil. „Wenn Sie Beweise haben, verurteilen Sie mich, wenn nicht, lassen Sie mich in Ruhe, ich beantworte jedenfalls keine Fragen mehr, auch meinem Verteidiger nicht“, lässt der angeklagte U-Häftling übersetzen. Neun Zeugen werden befragt und der Fall scheint ziemlich klar. Mehrere Diebstähle in Lebensmittelgeschäften sowie in Kleidergeschäften. Teils konnte die Ware sichergestellt und verkauft werden.
Zum Einkommen gibt er an, Verwandte würden ihm rund 1000 Euro monatlich schicken, davon könne er leben. Vorstrafen hat er einige, er selbst scheint sich nur an einen Teil von ihnen zu erinnern.
15 Monate Haft
Weil der Mann bereits mehrere Vorstrafen hat, bleibt nur unbedingte Haft. Die beträgt 15 Monate. Erschwerend war auch der Umstand, dass einer der Diebstähle an einem Opferstock, also in einer Kirche, einem gesetzlich speziell geschützten Raum, stattfand. In der Kirche St. Martin in Dornbirn schlief der Mann mit 3,3 Promille auf der Kirchenbank ein. Nicht einmal der Gong des Messmers konnte ihn wecken. Neben dem Schlafenden ein Klebeband und Äste. Die Vermutung, dass der Betrunkene damit im Opferstock herumfischte, bestätigte sich.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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