Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz der designierten Landesgerichts-Vizepräsidentin Angelika Prechtl-Marte ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, Staatsanwalt Philipp Höfle Strafberufung. Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls. Dafür beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Der Arbeitslose gab zu, bei sieben Einbrüchen in Wohnhäuser in Lauterach, Dornbirn und Lustenau zwischen 29.10.2014 und 15.11.2014 mit Geld, Schmuck und Wertgegenständen eine Diebesbeute von 93.000 Euro erlangt zu haben. Nach seinem serbischen Komplizen wird noch gesucht. Der Angeklagte behauptete, er habe die Einbrüche verübt, um in Serbien seine kranke Frau und seine drei Kinder ernähren zu können. Für ihn gebe es in Serbien keine Arbeit.
“Opfer verloren Gefühl der Sicherheit”
Die Opfer hätten durch die Straftaten nicht nur Geld und Gold verloren, sondern auch das Gefühl von Sicherheit, sagte Staatsanwalt Höfle. Kriminaltouristen wie der Angeklagte würden hierzulande das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erschüttern.
Deshalb sei bei der Strafbemessung zur Abschreckung möglicher anderer ausländischer Einbrecher dieses Statement zu setzen: “Dass unser Land für Kriminaltouristen nicht attraktiv ist.” Verteidiger Florin Reiterer hatte mit einer höheren Haftstrafe als der tatsächlich verhängten gerechnet. Er werde mit dem Serben noch einmal über die angemeldeten Rechtsmittel reden, sagte der Verfahrenshelfer.
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