Hier bestehe ein enormer Nachholbedarf, sagte er bei der Präsentation seines ersten Tätigkeitsberichtes. An die 350 Personen haben 2002 die Kinder- und Jugendanwaltschaft kontaktiert. Der mit Abstand häufigste Grund waren Trennungen und Scheidungen. Michael Rauch überrascht das nicht. „Die Bedürfnisse und Interessen von Kindern werden in solchen Situationen kaum berücksichtigt“, weiß er.
Allein in Vorarlberg waren mehr als tausend Kinder betroffen. Was sie in dieser Lage besonders brauchen ist „die gegenseitige Wertschätzung der sich trennenden Eltern“. In diesem Zusammenhang erteilt der Kinder- und Jugendanwalt der diskutierten Anwaltspflicht bei Trennung und Scheidung eine klare Absage. Vielmehr muss seiner Ansicht nach die Mediation als Mittel zur Konfliktlösung bekannter gemacht werden.
Forcieren will Michael Rauch auch die Mitbestimmung der Kinder- und Jugendlichen in ihrem Lebensraum. „Kinder dürfen nicht nur als Sicherer künftiger Sozialsysteme gesehen werden.“ Er sähe dieses Recht am liebsten im Gemeindegesetz verankert. Deshalb wurde der Tätigkeitsbericht auch an alle Bürgermeister versandt.
Zudem streben die Kinder- und Jugendanwälte Österreichs eine Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen an. Im bundesweiten Vergleich hat Vorarlberg ein sehr liberales Jugendschutzgesetz.
Zusätzliche Infos unter www.kija.at, www.kinderhabenrechte.at und www.jugendbeteiligung.cc
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