Im Fall des geflüchteten Vergewaltigers Ralf L., werden immer mehr Details bekannt, die das Versagen der Justiz belegen. Obwohl es sich um einen mehrfach vorbestraften flüchtigen Straftäter handelt, wird bisher nur national nach dem Bregenzer gefahndet. Seit Mitte Jänner wartet die Polizei darauf, tätig werden zu können, um den Flüchtigen endlich dingfest zu machen. Doch den Ermittlern sind die Hände gebunden, sie brauchen dringend einen Gerichtsbeschluss des Landesgerichts. Nur dann kann man Europol einschalten und zum Beispiel eine Handy-Peilung durchführen.
Völlig sinnlos
Doch dieser Gerichtsbeschluss liegt nach VN-Informationen immer noch nicht vor. Die Polizei kann deshalb nur mit nationalem Haftbefehl fahnden – völlig sinnlos, wenn sich der Täter wie vermutet in der Schweiz aufhält. In Feldkirch hat man es aber offensichtlich nicht besonders eilig, denn obwohl der Täter seit einem Monat auf der Flucht ist, sind noch nicht einmal die Gerichtsakten bei der Polizei eingetroffen. Auch auf der Fahndungsliste des BKA erscheint der 33-Jährige deshalb nach wie vor nicht. Falls Ralf L. sich in der benachbarten Schweiz bei seiner Mutter aufhält, haben die Ermittler keine Möglichkeit, den Verbrecher zu fassen.
Es war nicht die erste Flucht
Weiteres pikantes Detail: die jetzige Flucht des 33-jährigen Bregenzers ist offenbar nicht seine erste: Ralf hat sich bereits einmal vor einem Haftantritt gedrückt und sich aus dem Staub gemacht, damals ging es um Körperverletzung, so seine damalige Lebensgefährtin Simone*. Nach ein paar Tagen sei er aufgegriffen worden und habe dann die Haftstrafe verbüßt.
Bei Gericht weiß man nichts über den vorherigen Fall der Flucht von Ralf L. Das erscheint nicht im Strafakt, das Schöffengericht hatte keine Kenntnis davon, so Gerichtssprecher Reinhard Flatz.
Auch dem Verteidiger von Ralf L., Dr. Martin Kloser, ist darüber nichts bekannt. Mein Mandant war stets kooperativ, niemand hat damit gerechnet, dass er sich aus dem Staub macht. Er hat fest versprochen, zum Haftantritt zu erscheinen, die Richter und auch ich haben ihm geglaubt, so Kloser.
Doch das ist noch nicht alles. Ralf L. bedrohte auch seine damalige Lebensgefährtin, die gegen ihn aussagte. Wenn ich ins Gefängnis muss, bringe ich dich um, soll er Simone gedroht haben.
Andere Entscheidung
Auch davon habe das Gericht laut Reinhard Flatz nichts gewusst. Sonst wäre die Entscheidung sicher völlig anders ausgefallen und der Mann in U-Haft genommen worden. Wir sind auf Aussagen der Opfer angewiesen. In diesem Fall war darüber nichts bekannt.
VN AM TELEFON
Wussten nichts
VN: Der Vergewaltiger ist offenbar nicht das erste Mal geflohen. Warum weiß das Gericht nichts davon?
Dr. Reinhard Flatz: Das Schöffengericht kann sich nur auf die Informationen beziehen, die im Strafakt stehen und die im Verfahren bekannt werden. Ich habe den ganzen Akt durchgearbeitet, davon steht auf keiner Seite etwas geschrieben.
VN: Hätte die Entscheidung bei Kenntnis der Drohungen anders ausgesehen?
Flatz: Das ist so gut wie sicher.
Ralf L.* Alter: 33 Jahre Vorstrafen: 20, unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Drogendelikten Aktuelle Verurteilung: Vergewaltigung und Misshandlung Auf der Flucht: seit 11. Jänner
*weil keine öffentliche Fahndung besteht, muss die VN das Foto unkenntlich machen
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