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Die "Impertinenz" eines "sonst guten" Polizisten

Die Polizisten wurden bei der Kontrolle in dem Lokal in Lustenau gefilmt.
Die Polizisten wurden bei der Kontrolle in dem Lokal in Lustenau gefilmt. ©Screenshot Video
Polizist stahl während Einsatz Getränke: Warum die Strafe von 100 Euro auf 6000 Euro erhöht wurde.
Polizist bediente sich wegen Unterzuckerung

Von Jörg Stadler / NEUE am Sonntag

Das Überwachungsvideo, das vor drei Jahren im Netz landete, sorgte österreichweit für große Empörung. Zu sehen waren zwei Polizeibeamte, die sich während eines Einsatzes in einem Lustenauer Wettlokal ungeniert an Früchten und Getränken bedienten. Anstatt zu bezahlen winkte einer der Polizisten fröhlich in die Kamera. Für Diskussionen sorgen nun auch die disziplinarrechtlichen Konsequenzen gegen einen der Beamten. Wie berichtet, hat die im Innenministerium angesiedelte Disziplinarkommission die von der Landespolizeidirektion (LPD) Vorarlberg verhängte Sanktion von 100 Euro auf 6000 Euro angehoben. Die „NEUE am Sonntag“ ist nun unter anderem der Frage nachgegangen, warum die Strafbemessung so unterschiedlich ausgefallen ist und welche Konsequenzen eine Dienstpflichtverletzung nach sich ziehen kann.

Zur Autobahnpolizei versetzt

Man habe „das Augenmerk vorranging auf Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Funktion“ gelegt, teilt die LPD auf Anfrage mit. Der stellvertretende Inspektionskommandant wurde Anfang 2017 zur Autobahnpolizei versetzt. Die verhängte Geldbuße betrachtete die Dienstbehörde deshalb als „ausreichend“. Weil die Disziplinaranwaltschaft die Entscheidung beeinsprucht hatte, musste sich die Disziplinarkommission mit dem Fall befassen. Der Senat trifft seine Entscheidungen eigenständig und unabhängig. Möglichen Sanktionen sind der Verweis, Geldstrafen bis zu fünf Monatsgehälter oder die Entlassung. Allfällige dienstrechtliche Maßnahmen, etwa eine Versetzung, werden nicht in die Bewertung der Strafhöhe miteinbezogen.

Wie aus dem Disziplinarerkenntnis vom 28. November 2018 hervorgeht, hat der Vorarlberger Polizisten eine „schwere Dienstpflichtverletzung“ begangen. Dass sich ein Polizist während einer Amtshandlung in einem Lokal ungefragt und wiederholt an Getränken bediene, stellt für die Kommission ein „selbstherrliches, impertinentes Verhalten dar, welches nicht nur jegliches Unrechtsbewusstsein vermissen lässt“, sondern darüber hinaus den Eindruck erwecke, dass sich Polizeibeamten alles erlauben könnten. Der Senat geht jedoch davon aus, dass es sich um „ein einmaliges Fehlverhalten eines sonst durchaus guten und engagierten Polizeibeamten“ handelte. Durch die Sanktion in der Höhe von 6000 Euro – laut Disziplinarerkenntnis sind das zwei Brutto-Monatsbezüge – werde nun generalpräventiv klargestellt, dass von Polizeibeamten „ein ordentliches Verhalten erwartet wird und sie alles zu unterlassen haben, was das Ansehen des Amtes schädigen kann“. Als mildernd wertete die Kommission, dass der Beschuldigte ein reumütiges Geständnis ablegte, disziplinär unbescholten war sowie gute Dienstbeschreibungen und Belobigungen vorweisen konnte.

Lesen Sie die ganze Geschichte in der heutigen Ausgabe der NEUE am Sonntag.

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