Vorsorglich hat die beunruhigte Vorarlbergerin eine Feststellungsklage am Landesgericht Feldkirch eingebracht. Demnach sollen die Gerichte feststellen, dass der beklagte Hersteller ihrer Metallprothese für möglicherweise bei ihr auftretende Gesundheitsschäden zu haften hätte. Die Klägerin befürchtet ein erhöhtes Krebsrisiko.
Der Patientin war 2007 in einem Vorarlberger Krankenhaus eine Hüftprothese aus Metall eingebaut worden. Sie hatte sich gegen eine künstliche Hüfte aus Keramik entschieden, weil die metallene widerstandsfähiger sein soll. Inzwischen haben Tests eine deutlich erhöhte Konzentrationen von Schwermetallen in ihrem Blut ergeben. Ihr Anwalt Markus Hagen führt das auf Abrieb von der Metallhüfte zurück.
Die US-Herstellerfirma hat 2010 eine weltweite Rückrufaktion für ihre Metallprothesen gestartet. In Österreich wurden zwischen 2006 und 2010 insgesamt 280 Implantationen mit der Hüftprothese aus Metall durchgeführt.
Richter Norbert Stütler lässt in dem anhängigen Zivilprozess zunächst ein toxikologisches Gutachten erstellen. Der Sachverständige soll Auskunft darüber geben, ob die erhöhten Blutwerte der Klägerin gesundheitsgefährdend sind oder nicht. Der ostösterreichische Anwalt des beklagten Unternehmens meint, die Werte würden noch im Toleranzrahmen liegen.
In dem Zivilverfahren „geht es um die Frage, ob das Produkt fehlerhaft ist oder nicht“, sagte der Richter in der ersten Verhandlung. Diese Frage wird vom Anwalt der Patientin bejaht und vom Anwalt der Herstellerfirma verneint. Selbst wenn jetzt ein Produktfehler nachgewiesen werden könnte, sei zu bedenken, dass zum Zeitpunkt der Implantation die Herstellung der Prothesen nach dem damaligen Stand der Technik erfolgt sei, meint der Beklagtenvertreter.
Seiner Ansicht nach liegt der erhöhte Metallwert im Blut der klagenden Patientin noch im Toleranzrahmen. „Nirgends auf der Welt wurde rechtskräftig festgestellt, dass unser Produkt fehlerhaft ist“, sagte der Anwalt des Hüftprothesen-Unternehmens.
Schadenersatz in den USA
In den USA hätte das beklagte Unternehmen aber inzwischen in einem Fall Schadenersatz zahlen müssen, sagte Michael Brandauer. Der Anwalt vertritt jenes Krankenhaus, in dem die Hüftimplantation durchgeführt wurde. Die Verantwortlichen des Spitals hatten sich dem Feldkircher Prozess als Nebenintervenient auf Klagsseite angeschlossen. Acht Millionen Dollar seien in den USA bezahlt worden.
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