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Die Grillplatz-Verordnung der Stadt setzt auf rücksichts­volles Verhalten.

Kern der Spielregeln für das Grillen ist ein verantwortungsvolles Verhalten der „Griller“.
Kern der Spielregeln für das Grillen ist ein verantwortungsvolles Verhalten der „Griller“. ©Gerry Lang
„Ist eine Anmeldung notwendig, wenn man auf dem Grillplatz beim Kinderspielplatz an der Ach grillen möchte? Vor allem, wo muss man sich anmelden“, möchte Veronika Riezler, Teilnehmerin des „VN“-Bürgerforums Dornbirn, wissen. Mathias Wolf, ebenfalls Bürgerforums-Teilnehmer, würde eine Meldepflicht begrüßen, um ab und zu „größere und kleiner Meinungsverschiedenheiten“ zu vermeiden.

Anmeldung bei Polizei Pressesprecher Ralf Hämmerle gibt rasch Auskunft über die Verhaltensregeln beim Grillen in den Achauen: “Die Grillplätze in den Achauen wurden von der Stadt erstellt, damit ,Grillgesellschaften‘ sich auf dafür ausgewiesenen Flächen bewegen können. Die Grillplätze sind mit Tafeln gekennzeichnet. Für größere Gruppen wird eine Anmeldung bei der Stadtpolizei (Tel. 05572/22200) empfohlen. Seit Frühling sind im Rahmen des Projekts ‚Achauen wieder Mitarbeiter der Stadt und der Dornbirner Jugendwerkstätten unterwegs, um zu informieren und die Überreste der Vortage zu entfernen. ‚Schwarze Schafe‘, die es auch hier gibt, werden nach Möglichkeit ermahnt und bestraft. Auch die Stadtpolizei patrouilliert regelmäßig durch das Naherholungsgebiet“, klärt Hämmerle auf. Im Vordergrund der Verordnung steht das rücksichtsvolle Verhalten der Besucher sowohl gegenüber der Umwelt als auch den umliegenden Bewohnern. So beinhalten die in Form von Tafeln angebrachten Spielregeln für das Grillen das Verbot von Müllablagerungen außerhalb der Müllbehälter genauso wie eine einzuhaltende Nachtruhe ab 22 Uhr.

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