Er musste im Dezember 2006 jenes Dokument ausstellen, das den alten Baubescheid der Gemeinde Hard für das 1982 gebaute Haus der Familie Düringer aufhob. Auch die Familie Düringer hat damals auf den Bescheid gewartet, weil die Gemeinde ihnen ja Unterstützung zugesagt hat, so Dr. Kräutler. Doch jetzt läuft die Kommunikation zwischen Gemeinde und der Harder Familie Düringer nur mehr über Anwälte. Und das Haus muss abgebrochen werden. Bis 31. Juli 2008. Um Unterstützung muss die Familie heute per Anwalt kämpfen.
Nur über die Anwälte
Der Harder Bürgermeister Hugo Rogginer ist in der Angelegenheit spürbar vorsichtig geworden: Ich kann dem Verfahren nicht vorgreifen. Nur so viel: Es wird jetzt die Rechtslage erörtert. Wenn die Schuld bei der Gemeinde liegt, dann ist die Gemeinde dafür haftbar zu machen, so Rogginer. Abseits vom juristischen Weg könne er aber nicht auf Elmar Düringer – seinen Angestellten – zukommen. Ich kann ganz sicher nichts anbieten. Nicht im Moment, so Rogginer. Ihm seien die Hände gebunden, spielt er auf einen Beschluss des Gemeindevorstands an.
Vizebürgermeister Dr. Anton Weber widerspricht: Im Gemeindevorstand wurden lediglich die Forderungen der Düringers abschlägig behandelt. Im Bauverfahren selbst habe der Gemeindevorstand keine Beschlüsse getroffen: Da ist der Bürgermeister alleine zuständig, so Weber.
Zu schnell geschossen?
Der Vizebürgermeister glaubt nämlich, dass der Abrissbescheid der Gemeinde zu schnell erlassen wurde. Nach meiner Einschätzung ist das Bauverfahren jetzt wieder offen und der Bürgermeister müsste jetzt einen gesetzeskonformen Bescheid erlassen, sagt Jurist Weber. Dass ein neuer Bescheid kein Wohnhaus in einem Betriebsgebiet ermöglichen würde, liegt auf der Hand. Auf jeden Fall sprechen wir da aber von Jahren, so Weber. Eine Verzögerungstaktik als Lösung?
Abrissfrist verlängern?
Der stellvertretende Bezirkshauptmann Kräutler widerspricht: Wenn die Aufsichtsbehörde nachträglich einen rechtskräftigen Bescheid aufhebt, kann nicht erneut über den ursprünglichen Bauantrag verhandelt werden. Die Gemeinde sei verpflichtet gewesen, die Herstellung des rechtmäßigen Zustands – also den Abriss – zu verfügen. Jetzt ist die Gemeinde Hard am Zug, eine Lösung zu finden. Dr. Kräutler sieht die Möglichkeit, dass der Bürgermeister als Baubehörde die Abrissfrist verlängert – und so das Problem vertagt.
Für die Familie Düringer bleibt: Ihr Haus soll abgerissen werden – weil die Gemeinde Hard 1981 einen fehlerhaften Baubescheid ausgestellt hat. Und jetzt muss die Familie ihr Recht einklagen.
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