Haller attestiere dem tatverdächtigen Lebensgefährten der Mutter Cains eine “geistig-seelische Abnormität höheren Grades”. “Er leidet an einer schweren Persönlichkeitsstörung”, gelte jedoch als “zurechnungsfähig”, zitiert das Nachrichtenmagazin aus dem Gutachten des Gerichtspsychiaters.
Fall Cain: Veith wollte Haller verhindern
Darüberhinaus bestehe die Gefahr, dass Milosav M. “weiterhin Taten mit schweren Folgen begehen könnte”. Haller empfahl daher im Fall einer Verurteilung nach Verbüßung der Haftstrafe die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Pflichtverteidiger des Verdächtigen, Edgar Veith, hatte sich im Vorfeld erfolglos gegen die Bestellung Hallers zum Gutachter gewehrt, weil er dessen Unabhängigkeit anzweifelte. Der Gerichtspsychiater habe sich bei einer Podiumsdiskussion bereits öffentlich zu dem Fall geäußert und dabei von Mord gesprochen, so die Begründung.
Die zuständige Sachbearbeiterin arbeitet laut der Staatsanwaltschaft Feldkirch derzeit an einer Gesamtbeurteilung des umfangreichen Akts und werde anschließend einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Innsbruck schicken.
Auch Cains Mutter droht Anklage
Darüberhinaus soll der Prozess gegen Milosav und Aleksandra N. Cains Mutter noch in diesem Jahr stattfinden – dem 26-Jährigen drohe eine Anklage wegen Mordes, der Mutter wegen “Vernachlässigung und Quälens Unmündiger”, so “News” weiter.
Die Korruptionsanwaltschaft ermittle hinsichtlich einer eventuellen Mitschuld an Cains Tod. Erst zwei Tage vor der Tragödie – nach diversen Anzeigen wegen Verdachts der Kindesmisshandlung – hätten Beamte in Aleksandra N.s Wohnung in Bregenz erhoben, dabei jedoch keine Auffälligkeiten wahrgenommen.
Der 26-jährige Tatverdächtige befindet sich seit dem 14. Jänner 2011 – dem Tag seiner Auslieferung von der Schweiz nach Vorarlberg – in Untersuchungshaft. Bis spätestens 7. November muss neuerlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine U-Haft nach wie vor gegeben sind. Es ist aber davon auszugehen, dass der 26-Jährige weiter in der Justizanstalt Feldkirch inhaftiert bleiben wird.
Der dreijährige Cain ist am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige – der Lebensgefährte der Mutter – die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein. Nach der Tat setzte sich der Verdächtige in die Schweiz ab, wo er am 11. Jänner im Kanton Appenzell-Ausserrhoden verhaftet wurde. Gegen Cains Mutter, die zur Tatzeit bei der Arbeit war, sind Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge-und Obhutpflichten im Gang.
(APA; Redaktion)
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