Betrogen wurden die Versicherungen nicht von Kunden, sondern von einer Angestellten einer Versicherung. 23.800 Euro hat sie in sieben Jahren mit 40 fingierten Schadensmeldungen erbeutet.
Dafür wurde die geständige und unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt – 300 Tagessätze zu je 20 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth nehmen die Bedenkzeit von drei Tagen in Anspruch.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs. Der Strafrahmen beläuft sich dafür auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte Strafe entspricht umgerechnet 17 Monaten Haft.
Richter Gabriel Rüdisser erteilte als Vorsitzender des Schöffensenats der Spielsüchtigen die Weisung, dem Gericht in regelmäßigen Abständen Bestätigungen vom weiteren Verlauf ihrer ambulanten Therapie vorzulegen. Die Wurzel des Problems sei ihre Spielsucht, sagte der Richter.
Die 32-jährige Angeklagte sagte, sie sei süchtig nach Online-Spielen geworden. Dafür habe sie zeitweise ihren Monatsgehalt verbraucht. Deshalb habe sie 2007 mit den Betrügereien begonnen. Es sei leicht gewesen, die Versicherungen zu betrügen.
Sie hat für ihre vorgetäuschten Schäden Rechnungsnummern von bereits erledigten Schadensfällen von Kunden manipuliert. Die Unterländerin war für zwei Versicherungen tätig und hat an beiden Arbeitsplätzen Versicherungsbetrug begangen. Die von Nadja Luger verteidigte Frau hat bei einer Versicherung den Schaden bereits beglichen, bei der anderen Versicherung sind noch 18.000 Euro zurückzuzahlen.
Die Angeklagte hat zur Aufklärung ihrer 40 Straftaten beigetragen. Als die Betrügereien aufgeflogen und die Polizei zu ihr ins Büro gekommen sei, sei sie erleichtert gewesen, sagte sie.
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