Vier Jahre später beschäftigt nun eine von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) eingebrachte Klage gegen das Land Vorarlberg die Gerichte.
Zuständigkeiten klären
Rund 1,1 Millionen Euro fordert die ÖBB aus dem Katastrophentopf des Landes. Der Grund: Wie jedes andere Unternehmen hätten auch die Bundesbahnen ein Anrecht auf Ersatzzahlungen für die beim Hochwasser 2005 entstandenen Schäden, so die Argumentation. Wir wurden 2005 vom Finanzministerium und dem Rechnungshof aufgefordert, Ansprüche aus dem Katastrophenfonds geltend zu machen”, präzisiert ÖBB-Pressesprecher Rene Zumtobel. Nachdem man einen negativen Bescheid erhalten habe, sollen laut Zumtobel nun die Gerichte über die Ansprüche entscheiden. Neben dem Land Vorarlberg sind auch die Bundesländer Tirol, Niederösterreich sowie der Bund mit einer diesbezüglichen Klage der ÖBB konfrontiert. Konkret gehe es darum, die Zuständigkeiten zu klären. Wir wollen einfach wissen, was uns zusteht”, sagt Zumtobel. Als Vorbild nahm man sich das Land Steiermark, welches den ÖBB Mittel aus dem Katastrophenfonds zugestanden hat. Das müssen wir als Geschäftsleute machen”, betont der ÖBB-Pressesprecher. Sonst hält man uns wieder vor, dass wir nicht ordentlich wirtschaften würden.”
In Verhältnis zu sehen”
Anders sieht man das im Land. Unsere Argumentation ist, dass die Steuermittel aus dem Katastrophenfonds auch im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens gestellt werden müssen”, erklärt Landeshauptmann Herbert Sausgruber im VN”-Gespräch. Schließlich sei es ein Unterschied, ob ein mittelständisches Unternehmen oder die ÖBB zwei Millionen Euro verliere. Nicht jeder kann diesen Verlust aus eigener Kraft wettmachen”, sagt er. Und in dieser Frage unterscheide sich die ÖBB von anderen Unternehmen. Ich habe kein großes Verständnis für diese Vorgehensweise”, beklagt sich Sausgruber. Über den weiteren Zeitplan der Gerichte herrscht indes Unklarheit.
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