Die ersten Vorarlberger Freibäder öffneten am Wochenende ihre Pforten. Der überwiegende Teil folgt dann am 7. Mai, der Rest, vor allem in höheren Regionen startet gegen Ende des Monats.
Wie jedes Jahr hat der Winter seine Spuren hinterlassen. Bereits seit Wochen sind die Bademeister und ihre Teams am Reparieren, Putzen, Rasen mähen, Sträucher stutzen usw. Auch Schäden durch Vandalismus, wie etwa Farbspray an den Wänden, mussten beseitigt werden.
Keinem Bad ist es möglich, Unfälle generell zu verhindern. Die Gäste sollten sich bewusst sein, dass sie selbst die mit der Ausübung des vielfältigen Sportangebotes verbundenen Gefahren tragen müssen.
Auszug aus der Badeordnung:
Pflichten der Badeanstalt
dies sind v.a.:
Zustand und Wartung der Anlagen
Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung
Hilfe bei Unfällen
Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren
Einhaltung der Hygienebestimmungen
Pflichten der Gäste
erstrecken sich v.a. auf:
Verwahrung von Geld, Schlüssel und Wertsachen
Aufsicht über Kinder, minderjährige Nichtschwimmer und behinderte Personen
Aufsicht bei Gruppenbesuchen
Folgeleistung von Anweisungen des Badepersonals
Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
Ordnungsgemäßes Verwenden von Geräten
Hilfeleistungen
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