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Die Akte Kurz: "Kriegst eh alles, was du willst"

Ausgelöst haben das Verfahren nach Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mehrere Anzeigen gegen Sebastian Kurz.
Ausgelöst haben das Verfahren nach Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mehrere Anzeigen gegen Sebastian Kurz. ©APA
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
VOL.AT liegt die 58-Seiten-starke Beweisführung der WKStA vor, die Bundeskanzler Sebastian Kurz schwer belasten. Vor allem eine Einflussnahme auf die ÖBAG-Bestellung von Kanzler-Vertrautem Thomas Schmid wiegt schwer.

Die Einschläge kommen näher: Sebastian Kurz sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Das Verfahren der WKStA gegen den Bundeskanzler stützt sich auf die Auswertung jener Chatprotokolle, die auch schon andere ÖVP-Politiker in Bedrängnis gebracht haben, allen voran Finanzminister Gernot Blümel. Die von den Behörden ausgewerteten Chats widersprechen aus Sicht der Ermittler gleich in mehreren Punkten Kurz' Aussage im Untersuchungsausschuss am 24. Juni. VOL.AT liegt der gesamte Akt der Beweisführung vor.

Sebastian Kurz wird der Falschaussage beschuldigt.

Ermittelt wird wegen falscher Zeugenaussage – ein Delikt, auf das bis zu drei Jahre Haft stehen. Wobei die Ermittler explizit darauf hinweisen, dass auch "das Verschweigen erheblicher Tatsachen" als Falschaussage gewertet werden kann.

Ausgelöst haben das Verfahren nach Angaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mehrere Anzeigen. Hintergrund der Ermittlungen sind Kurz' Aussagen zur Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Alleinvorstand sowie zur Auswahl des Aufsichtsrates der Staatsholding.

Ein Auszug aus der Befragung, bei der es um die Einflussnahme von Sebastian Kurz auf die Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Vorstand geht.

Mehrere Abgeordnete hatten ihn im Ausschuss nach seiner Involvierung in die Vorgänge befragt und ausweichende oder abschlägige Antworten erhalten. So sagte Kurz auf die Frage des SP-Abgeordneten Jan Krainer, ob er im Vorfeld eingebunden war: "Eingebunden im Sinne von informiert, ja." Über die Aufsichtsratsbesetzungen sei er nur "manchmal mehr, manchmal weniger" informiert worden. Und gänzlich verneint hat Kurz die Frage von NEOS-Mandatar Helmut Brandstätter, ob er mit Schmid schon darüber gesprochen habe, bevor ihm dieser nach der Ausschreibung seine Bewerbungsabsicht eröffnete. "Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert, und es war sicherlich auch so, dass immer wieder davon gesprochen wurde, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre."

WKSta ortet Falschaussagen

Angesichts der nun ausgewerteten Chatverläufe sieht die WKStA darin mögliche Falschaussagen. Die Ermittler gehen nämlich davon aus, dass sich Kurz und Schmid spätestens ab Mitte 2017 regelmäßig über die Entwicklung des Projekts unterhielten. Dafür spricht aus Sicht der Ermittler auch, dass Schmid den Kanzler selbst über kritische Medienanfragen zum ÖBIB-Projekt informierte und ihn um Intervention bat. Die Unterhaltungen gipfelten schließlich in Schmids Bitte "mach mich nicht zu einem Vorstand ohne Mandate" und Kurz' Antwort: "kriegst eh alles was du willst."

"Der Aufsichtsratsammler" kriegt "eh alles was er will."

Kurz hat heute betont, stets alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Er habe sich "stets bemüht", sich "bestmöglich" zu erinnern und "wahrheitsgemäße Angaben" zu machen – zu Themen, die jahrelang zurückliegen und zu Themenbereichen, die er "teilweise nur am Rande mitbekommen" habe.

Die "SchmidAG" nahm Formen an.

Eine Rolle spielen könnte im Verfahren auch die Frage, ob alle Aussagen korrekt protokolliert wurden. In einem Fall wollte Kurz nämlich nachträglich eine Änderung durchführen lassen. Demnach habe er die Frage nach den frühzeitigen Gesprächen mit Schmid über den ÖBAG-Chefposten nicht gänzlich verneint, sondern lediglich gesagt "es war ja allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert". Die Mehrheit im Ausschuss hat die Änderung aber nicht akzeptiert. Sollte die Staatsanwaltschaft Zweifel hegen, könnte sie den Tonbandmitschnitt anfordern. Der ist nach Angaben des Parlaments nämlich noch vorhanden.

(VOL.AT)

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