Kuhn war von Dichand Ende Jänner fristlos entlassen worden. Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht hat nun allerdings festgestellt, dass die Entlassung nicht wirksam war:
Dichand hätte dafür die Zustimmung der deutschen Hälfteeigentümerin WAZ gebraucht.
Obwohl das Urteil, das heute, Montag, den Anwälten der Streitpartien zugestellt wurde, noch nicht rechtskräftig ist, gab sich Kuhns Rechtsvertreter Michael Pilz zuversichtlich. Zunächst ist ein Mal ganz klar, dass Herrn Kuhn sein Gehalt nachbezahlt werden muss, sagte Pilz im Gespräch mit der APA.
Michael Kuhn wiederum kündigte an, am Dienstag, an seinen langjährigen Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen. Ich bin bereit, meinen Dienst wieder anzutreten und werde das morgen in der Früh wie in alten Zeiten tun, stellte er gegenüber der APA fest. Er werde Dichand umgehend persönlich von der Entscheidung des Gerichts informieren: Ich werde ihn auffordern, mir den Zugang zur Redaktion zu gewähren, mir die Parkkarte und das Diensthandy wieder auszuhändigen. Auch der Computer- und Internet-Zugang muss mir ermöglicht werden, damit ich meine Arbeit aufnehmen kann.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.