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Diakonie kritisiert neue Mindestsicherung: Für Familien weniger als "Hartz IV"

Vergleich von "Sozialhilfe Neu" und "Hartz 4".
Vergleich von "Sozialhilfe Neu" und "Hartz 4". ©APA/BARBARA GINDL
Martin Schenk, der Sozialexperte der evangelischen Diakonie kritisiert die Kürzung der Mindestsicherung durch die Regierung scharf. Im Vergleich mit dem deutschen "Hartz IV"-Modell würden Familien mit drei Kindern demnach um 270 Euro weniger erhalten als in Deutschland - trotz hierzulande höherer Lebenskosten.

 “Damit werden zukünftig österreichische Kinder in größerer Armut als Kinder in Deutschland aufwachsen. Und das will was heißen, wenn man die katastrophalen Auswirkungen von Hartz IV auf Gesundheit und Chancen berücksichtigt”, kritisierte Schenk gegenüber der APA.

Vergleich von “Sozialhilfe neu” und “Hartz IV”

Für den Vergleich hat Schenk die Geldleistungen der “Sozialhilfe neu” jenen des deutschen “Hartz IV” gegenübergestellt. Ausgeklammert werden in beiden Fällen die explizit für Wohnkosten zweckgewidmeten Mittel, die nicht direkt an die Bezieher fließen. Sehr wohl berücksichtigt werden aber die österreichische Familienbeihilfe (114 bis 165 Euro pro Kind und Monat), die Mehrkindzuschläge und der Kinderabsetzbetrag (58,4 Euro).

Das Ergebnis: Während es für Alleinstehende in Österreich künftig etwas mehr Geld gibt (531 Euro monatlich) als in Deutschland (434 Euro), erhalten Paare und Familien mit Kindern weniger. Ein Paar mit einem 16-jährigen Kind erhält demnach 1.173 Euro monatlich – 45 Euro weniger als in Deutschland (1.218). Und weil die Kinderzuschläge mit höherer Kinderzahl künftig sinken, steigt der Fehlbetrag mit zunehmender Familiengröße an: Mit zwei Kindern gibt es in Österreich künftig 126 Euro weniger, mit drei Kindern 270 und mit vier Kindern 379 Euro weniger als im viel kritisierten deutschen Modell.

Schenk räumt zwar ein, dass die Wohnkosten künftig zusätzlich zu den Geldleistungen bezahlt werden. Dies sei aber auch in Deutschland der Fall und insofern sei die neue “Sozialhilfe” dem bisher strengeren “Hartz IV” gar nicht so unähnlich. Außerdem müsse die Sozialhilfe ja nicht nur die bloße Existenz garantieren (Stichwort: Wohnkosten), sondern auch Chancen sichern und soziale Ausgrenzung verhindern. Hier gehe es etwa darum, ob sich ein Kind ein Geschenk für die Geburtstagsfeier eines Freundes leisten kann.

Schenk plädiert daher dafür, in der Sozialhilfe neben Sach- und Geldleistungen eine dritte Kategorie der “Dienstleistungen” einzuführen und damit Skikurse oder therapeutische Leistungen zu bezahlen. Außerdem warnt er, dass die neue “Sozialhilfe” nach deutschem Vorbild auch für Langzeitarbeitslose zur Anwendung kommen könnte, wenn die Regierung wie angekündigt die Notstandshilfe abschafft: “Dann bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes für viele Menschen und insbesondere für Eltern und ihre Kinder den Absturz ganz nach unten.”

ÖVP bezweifelt Hartz IV-Vergleich

Die ÖVP bezweifelt den von der Diakonie gezogenen Vergleich zwischen der neuen Mindestsicherung und dem deutschen Hartz IV. Die Diakonie hatte die Geldleistungen beider Systeme verglichen und kam zum Ergebnis, dass Familien mit der neuen Sozialhilfe weniger erhalten werden als deutsche Hartz IV-Bezieher. Die ÖVP stößt sich nun daran, dass der Vergleich ohne Wohnkosten gerechnet wurde.

Ein Paar mit einem 16-jährigen Kind erhält den Berechnungen der Hilfsorganisation zufolge 1.173 Euro monatlich – 45 Euro weniger als in Deutschland (1.218). Der Betrag kommt dadurch zustande, dass zwar die österreichische Familienbeihilfe eingerechnet wird, aber 40 Prozent der Mindestsicherung für die erwachsenen Haushaltsmitglieder als “Wohnkosten” abgezogen werden. Inklusive Wohnkosten wären es 1.659 Euro für Österreich. Allerdings wäre auch der deutsche Hartz IV-Betrag inklusive Wohnkosten höher.

Die ÖVP stößt sich nun daran, dass die Diakonie die Wohnkosten grundsätzlich herausrechnet, um Österreich mit Deutschland zu vergleichen. Denn die Teilung der künftigen Sozialhilfe in 60 Prozent Geldleistung und 40 Prozent Wohnkosten sei in der neuen Sozialhilfe zwar vorgesehen – allerdings nur, wenn das jeweilige Bundesland noch zusätzliche Wohnkosten über die reguläre Höhe der Mindestsicherung hinaus bezahle, heißt es im ÖVP-Klub. Reiche die reguläre Mindestsicherung zur Abdeckung der Wohnkosten aus, dann sei – anders als in Deutschland – keine Teilung in Geld- und Sachleistung vorgesehen.

Der Sozialexperte der Diakonie, Martin Schenk, hält seinen Vergleich dennoch für stichhaltig und betont, dass die Teilung in Geld- und Sachleistung in der Praxis der Regelfall sein werde. Denn in den allermeisten Fällen werde die Mindestsicherung nicht zur Abdeckung der vollen Wohnkosten ausreichen, womit eine “Überzahlung” durch die Länder nötig werde. Und damit werde dann – unabhängig von der Höhe der Überzahlung – auch der Abzug der Wohnkosten schlagend.

(APA/Red)

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