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Deutschland verschärft Vorgehen gegen Clans

Kampf den Clans
Kampf den Clans ©APA - Stephan Witte
Allein in Nordrhein-Westfalen wurden innert drei Jahren über 14.000 Straftaten verübt. Ein Ziel der Banden-Bekämpfung ist die Abschiebung krimineller Clan-Mitglieder.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will den Kampf gegen die Kriminalität von Clans wesentlich entschlossener führen. Speziell dafür solle das Bundeskriminalamt (BKA) mehr Personal bekommen. Dies geht aus einem Zwölf-Punkte-Papier der Innen- und Rechtspolitiker der Fraktion hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

"Kriminelle Clanfamilien arbeiten hoch konspirativ", heißt es darin. Klassische Ermittlungsmethoden aus dem Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wie der Einsatz von verdeckten Ermittlern seien daher in aller Regel nicht zielführend.

Mehr als 14.000 Straftaten

Das neue Lagebild der nordrhein-westfälischen Regierung habe die ganze Dimension der Clankriminalität im bevölkerungsreichsten Bundesland aufgezeigt, heißt es in dem Papier, das Mitte der Woche bei der Klausur der Unionsfraktion in Potsdam vorgestellt werden soll. Nach diesem Lagebild sind dort von 2016 bis 2018 im Bereich der Clankriminalität von 6.449 Tatverdächtigen 14.225 Straftaten verübt worden.

Sollte das Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität 2018", das das Bundesinnenministerium in den nächsten Tagen vorstellen will, eine ähnliche Dimension der Clankriminalität ausweisen, solle sich die Unionsfraktion für mehr Geld im Haushalt einsetzen, um den Personalbestand entsprechend aufstocken zu können. Das Bundeslagebild will erstmals auch die kriminellen Aktivitäten von palästinensisch-libanesischen Großfamilien sowie von Mhallamiye-Kurden (Kurden aus dem Libanon) darstellen.

Ziel: Abschiebungen krimineller Clan-Mitglieder

Die Unionsfraktion fordert eine intensivere Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden, um bei Abschiebungen krimineller Clan-Mitglieder, die sich als kompliziert erweisen könnten, mehr Erfolge zu haben. Die Abschöpfung von Vermögen, das aus kriminellen Aktivitäten stamme, müsse weiter verschärft werden. "Strafverfolgungs- und Sozialbehörden sollen bei begründetem Verdacht alle relevanten Daten austauschen können", heißt es weiter. "Datenschutz darf kein Täterschutz sein."

Kinder sollen künftig einfacher aus kriminellen Familien herausgenommen werden können. Aus der Praxis seien "nicht wenige Fälle" bekannt, in denen die fehlende Strafmündigkeit von Kindern zum Teil von den Eltern genutzt werde, um die Strafverfolgung zu erschweren. Erforderlich sei ein besserer Informationsaustausch bei Intensivtätern unter 14 Jahren. Eine Paralleljustiz dürfe nicht geduldet werden. Der Schutz von Zeugen müsse verbessert werden.

(APA)

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