Der Politiker organisierte ein umstrittenes Referendum. Er wurde am 25. März auf der Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden, die Behörden des EU-Mitgliedslands verlangen seine Überstellung.
Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft betreibt seitdem die Auslieferung, das juristische Verfahren besteht aus mehreren Stufen und ist kompliziert. Das OLG erließ auf Antrag der Behörde bereits einen Auslieferungshaftbefehl wegen des Vorwurfs der Untreue, setzte diesen jedoch gegen Auflagen außer Vollzug.
Puigedemont wurde anschließend nach der Hinterlegung einer Kaution aus dem Gefängnis von Neumünster entlassen, in dem er einige Tage in Gewahrsam saß. Er darf Deutschland aber nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.
Am Freitag stellte die Generalstaatsanwaltschaft parallel erneut auch einen Antrag, Puigdemont in Auslieferungshaft zu nehmen. Es bestehe nach wie vor der Haftgrund der Fluchtgefahr, betonte sie.
Das OLG in Schleswig bestätigte den Eingang des Antrags. Der zuständige Senat werden nun prüfen, ob eine Auslieferung wegen der erhobenen Vorwürfe zulässig sei. Wann dies sein werde, sei unklar, erklärte das Gericht. Es werde aber dauern. “Ob eine Entscheidung noch im Juni 2018 ergeht, bleibt abzuwarten.”
Dem Antrag zufolge hält die Staatsanwaltschaft eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion für geboten, nicht nur wegen des Verdachts der Veruntreuung. Das zwischenzeitlich von spanischen Behörden zur Verfügung gestellte Material belege “offenkundig das Ausmaß der am Wahltag erfolgten gewalttätigen Ausschreitungen in Katalonien, die (auch) dem Verfolgten zuzurechnen sind”, hieß es.
“Beweis- und Schuldfragen” seien im Übrigen nicht im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens zu klären, “sondern gegebenenfalls in einem Strafverfahren in Spanien”, erklärte die Behörde weiter. Ihre Aufgabe bestehe nur darin zu prüfen, ob die Vorwürfe auch in Deutschland strafbar gewesen wären. Dies sei der Fall. Puigdemont hätte sich hierzulande des Hochverrats, mindestens allerdings des Landfriedensbruchs in besonders schweren Fall schuldig gemacht.
Eine Überstellung wegen des Vorwurfs der Rebellion hatte das OLG in seiner früheren Entscheidung allerdings abgelehnt. Zur Begründung hieß es, Puigdemonts Verhalten wäre nach hier geltendem Recht zum Hochverrat nicht strafbar, weil es am Merkmal der Gewalt fehle.
Im Konflikt um die Abspaltung Kataloniens von Spanien hatte Puigdemont im Oktober vergangenen Jahres eine Volksabstimmung abhalten lassen, obwohl die Abstimmung von der spanischen Justiz als illegal eingestuft worden war. Nach der Abstimmung rief die Regionalregierung einseitig die Unabhängigkeit Kataloniens aus, wurde aber von der spanischen Zentralregierung abgesetzt.
Der Politiker floh daraufhin außer Landes. Bis zu seiner Festnahme in Deutschland vor rund zwei Monaten hielt er sich in Belgien auf.
(APA/dpa/ag.)
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