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Deutsche rasen durch Gesetzeslücke

Schwarzach - Wer ab 22. März im Ausland eine Verkehrsübertretung begeht, die über dieser Strafgrenze liegt, kommt künftig nicht mehr ohne zu zahlen davon. Strafenkatalog [.pdf - 219KB]

Ab einem Betrag von 70 Euro wird es ernst. Die neue Raser-Richtlinie gilt vorerst allerdings vor allem auf dem Papier, zu viele Regelungen sind noch offen und müssen geklärt werden. So etwa, in welcher Sprache der Strafzettel verfasst sein muss.

Deutsche Verkehrssünder können sich weiter durch eine Gesetzeslücke schlängeln – wegen der Radaraufnahmen von hinten müssen sie in Österreich nicht zahlen, in Deutschland sind nur Frontaufnahmen rechtens. Die Umrüstung der geplanten Section Control auf der S 16, die eigentlich längst abgeschlossen sein sollte, ist vorerst auf Eis gelegt. “Es bringt nichts, wenn wir den Hauptteil der Raser wegen der Bagatellgrenze von 70 Euro nicht belangen können, dazu ist eine derartige Anlage einfach zu teuer”, so Asfinag-Sprecher Harald Dirnbacher auf “VN”-Anfrage. Außerdem müsse man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten, ob die Section Control als Einrichtung überhaupt rechtmäßig ist.

Österreicher können dagegen im EU-Ausland teuer zur Kasse gebeten werden. “Viele der EU-Staaten haben die Verkehrsstrafen bereits über die Bagatellgrenze angehoben”, heißt es vom ARBÖ. Österreich und die meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten werden die Richtlinie zwar erst im Sommer umsetzen, eine Schonfrist bedeutet dies allerdings nicht: “Auch wenn die Gesetze vielerorts noch nicht fertig sind, sollten sich Temposünder nicht in Sicherheit wiegen, denn Strafen können auch im Nachhinein eingefordert werden”, warnte der ÖAMTC. So sind Verkehrsstrafen in Italien oder Tschechien beispielsweise erst nach fünf Jahren verjährt.

So wird das Geld von Temposündern eingetrieben:

  • Zunächst flattert der ausländische Strafzettel dem betroffenen Lenkern direkt ins Haus. Wenn dieser nicht freiwillig zahlt, weil er zum Beispiel diese Strafe als zu hoch oder nicht gerechtfertigt ansieht, wird die österreichische Behörde eingeschaltet. Diese vollstreckt den Strafbefehl.
  • Autofahrer können weiterhin mit einem ausländischen Anwalt im betreffenden Land die Strafe mit rechtlichen Mitteln bekämpfen.
  • Es gibt noch mehrere offene Fragen. Zum Beispiel, in welcher Sprache die Strafbescheide ausgeschickt werden. Mit einem Strafzettel auf Polnisch oder Spanisch dürfen die meisten hierzulande wohl überfordert sein. Der ARBÖ fordert eine Übersetzung ein.
  • Der Staat, der die Strafe vollzieht, kann das Geld auch behalten. Wer einen ausländischen Strafzettel bekommt und Zweifel hat, kann sich an die ÖAMTC-Club-Juristen wenden. Die Rechtsberatung ist im Rahmen des ÖAMTC-Schutzbrief-Notrufes unter +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.
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