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"Der Zugriff der Regierung auf den VKI schädigt alle Konsumenten"

"Konsumentenschutz darf nicht verstaatlicht werden".
"Konsumentenschutz darf nicht verstaatlicht werden". ©VOL.AT/Hofmeister
Die neue Bundesregierung plant die Verstaatlichung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Damit sollen offenbar lästige Verbandsklagen des VKI gegen die Finanz- und Versicherungsbranche unter Kontrolle gebracht werden, vermutet AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Die neue Bundesregierung plant die Verstaatlichung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Damit sollen offenbar lästige Verbandsklagen des VKI gegen die Finanz- und Versicherungsbranche unter Kontrolle gebracht werden, vermutet AK-Präsident Hubert Hämmerle: “Weshalb sonst will die Regierung wohl eine ausgezeichnet funktionierende, unabhängige Verbraucherorganisation unter ihr Kuratel stellen?”

“Lakaien vom Sozial- und Justizministerium”

“Ziel ist es,” so AK-Präsident Hämmerle, “die Arbeiterkammer als ordentliches Mitglied des Vereins vor die Türe zu setzen und dafür einigen weisungsgebundenen Lakaien vom Sozial- und Justizministerium das Heft in die Hand zu drücken.” Das zeuge von erfolgreichem Lobbyismus, insbesondere von der Finanz- und Versicherungsbranche, bei der der VKI natürlich nicht besonders beliebt ist. Einer der Gründe dafür: Allein im Jahr 2017 konnte der VKI über 500 Millionen Euro für die Konsumentinnen und Konsumenten erkämpfen.

Hämmerle mahnt

Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) ist eine gemeinnützige und nicht auf Gewinn ausgerichtete österreichische Verbraucherorganisation. Schon seit 1961 sorgt er in Wirtschaftskreisen immer wieder für Aufruhr, weil er Produkte, Geschäftsbedingungen und andere wichtige Vertragsinhalte genau unter die Lupe nimmt und auf Missstände und Ungerechtigkeiten hinweist. Damit schafft er oft Rechtssicherheit für unzählige Menschen, die sich sonst nicht wehren könnten. Drei Viertel seiner Arbeit finanziert der Verein durch den Verkauf von Publikationen und Gebühren. Den Rest bringen die Arbeiterkammer und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf.

“Der VKI schafft durch Erhebungen, Sammelklagen, Verbandsklagen und Tests wichtige Voraussetzungen für die Arbeit der AK-Konsumentenschützer. Diese Einrichtung muss als unabhängige, überparteiliche und objektive Instanz erhalten bleiben,” mahnt Hämmerle ein.

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