AA

Der Täter geht, der Schaden bleibt

Hintergrund: Christiane Eckert über Schadenersatzansprüche.
Hintergrund: Christiane Eckert über Schadenersatzansprüche. ©VOL.AT, Privat
Nicht immer ist man gezwungen, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.

Eine durchzechte Nacht, Gruppendruck, Langweile und Frust hinterlassen oft eine Spur der Verwüstung. Oft Jugendliche ohne Einkommen und deshalb nicht zahlungsfähig. Vorerst zumindest. Wer als Privatbeteiligter zu Gericht geladen wird, tut gut daran, Rechnungen für Reparaturarbeiten mitzubringen. Wenn es konkrete Kostenvoranschläge gibt, sind diese ebenso hilfreich. Kann der Strafrichter einfach feststellen, dass der geltend gemachte Betrag auf alle Fälle geschuldet wird, spricht er ihm dem Geschädigten zu und dieser kann 30 Jahre lang versuchen, sein Geld zu bekommen.

Hoffnung besteht

Wenngleich viele auch Jahre später kein Geld haben, manchmal ändert sich die finanzielle Lage. Und dann kann man seinen Exekutionstitel aus der Tasche ziehen, zu einem Amtstag der Bezirksgerichte gehen und sich kostenlos informieren und helfen lassen. Ist der Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen bekannt, ist es im Inland relativ einfach. Von vornherein auf Schadenersatz zu verzichten, ist somit nicht immer schlau.

Und das kostet es

Einige Beispiele, wie viel ein Exekutionsantrag kostet. Grundlage bilden Anwalts- und Gerichtstarife sowie Vollzugsgebühren des Gerichtsvollziehers:

Kaputte Scheibe bei Pkw – Schaden 690 Euro:

  • (ohne Anwalt) – 59,90 Euro
  • (mit Anwalt) – 175,27 Euro

Grabstein beschädigt – Schaden 1900 Euro:

  • (ohne Anwalt) – 77,90 Euro
  • (mit Anwalt) – 269,30 Euro

Motorrad angezündet – Schaden 24.000 Euro:

  • Kosten (ohne Anwalt) – 168,90 Euro
  • (mit Anwalt) – 874,02 Euro

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Der Täter geht, der Schaden bleibt