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Der Patient ist nicht machtlos

Auf dem Weg zum mündigen Patienten befassen sich immer mehr Menschen mit ihren Patientenrechten. Nicht alle ihre Rechte sind jedoch bekannt. Journal

Sie fühlen sich oft ohnmächtig gegenüber einem medizinischen System, das zwar sicherlich versucht, zum Wohl der Patienten zu arbeiten, in dem es jedoch unzweifelhaft immer wieder zu Fehlern kommt, die sich negativ auf das Behandlungsergebnis auswirken.

Jeder Patient hat Anspruch darauf, dass ein Arzt den medizinischen Eingriff nach den anerkannten Regeln der Medizin durchführt. Wird bei der Diagnose gepfuscht oder die Behandlung nicht sach- und fachgerecht ausgeführt oder eine notwendige Behandlung unterlassen, führt dies zu einer Haftung des behandelnden Arztes. Eine Fahrlässigkeit genügt.

Dass eine fehlerhafte Behandlung zu einer Haftung des Arztes führen kann, ist den meistens Patienten bewusst. Sie haben jedoch auch ein Recht, vor jeder Behandlung ausführlich aufgeklärt zu werden. Der behandelnde Arzt muss über Art und Folgen des von ihm geplanten Eingriffs, mögliche Folgen der Unterlassung dieser Behandlung und auch über Behandlungsalternativen aufklären. Besonders wichtig ist auch die Aufklärung über die Risiken der Behandlung. Dies betrifft nicht nur Operationsrisiken, sondern auch mögliche gravierende Nebenwirkungen eines verschriebenen Medikaments. Schlägt eine Heilbehandlung oder eine Operation fehl, obwohl dem behandelnden Arzt kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, so führt die mangelhafte Aufklärung dennoch zu einer Haftung des Arztes.

Immer mehr fehl behandelte Patienten suchen den direkten Weg zum Rechtsanwalt. Dieser sucht, wie es auch der Patientenanwalt macht, vorerst eine vergleichsweise Regelung mit dem Arzt oder Spitalserhalter. Im Gegensatz zum Patientenanwalt ist der Rechtsanwalt jedoch auch berechtigt und dafür ausgebildet, für den Fall, dass eine außergerichtliche Lösung scheitert, den Patienten vor Gericht zu vertreten.

Im Rahmen einer Patientenverfügung hat jeder das Recht zu bestimmen, welche medizinischen Heilbehandlungen, auch wenn sie lebenserhaltend sind, er für den Fall, dass er gar nicht mehr in der Lage ist, entsprechende Wünsche zu äußern, ablehnt. Dadurch sollen die Patientenrechte gestärkt werden. Die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung ist an gewisse Formvoraussetzungen gebunden. Zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt kann eine solche Patientenverfügung aufgesetzt werden. Dieser hat dann auch die Möglichkeit, diese Verfügung in ein elektronisches Register zu stellen, sodass behandelnde Krankenanstalten die Verfügung abrufen können.

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