Aufmerksamen Nachbarn war es damals zu verdanken, dass niemand verletzt wurde. Doch der materielle Schaden bleibt und beläuft sich auf rund 140.000 Euro. Gestern musste sich der mutmaßliche Brandstifter vor dem Schöffensenat im Landesgericht Feldkirch verantworten.
Ein Familiendrama
„Ich wollte das nicht. Das alles war gar nicht meine Absicht. Es tut mir leid“, zeigt sich der 45-Jährige selbst erstaunt über die Ausmaße seines „kleinen Denkzettels“, wie er es nennt. Schließlich wollte er nur seinen Bruder wachrütteln. Ihn dazu bewegen, ihm seinen Erbschaftsanteil auszubezahlen. Immerhin 30.000 Euro. Geld, das er dringend benötigt hätte, um seine Schulden zu bezahlen.
Wut und Zorn
An diesem 7. September steigert sich der Bregenzer immer weiter in diese Problematik hinein. „Ich habe Wein getrunken, wie jeden Tag. Habe Beruhigungstabletten genommen. Und mein Zorn wurde immer größer.“ Also beschließt er, zum Wohnhaus seiner Mutter zu fahren, wo auch sein Bruder wohnt. Er weckt seine Lebensgefährtin und bittet sie, ihn unter einem Vorwand nach Wolfurt zu bringen. Sie stimmt zu. Ausgerüstet mit einer Flasche Feuerzeugbenzin und einem Feuerzeug will er eigentlich ein Fahrrad aus dem angrenzenden Holzschuppen holen und auf der Wiese anzünden. Aber es kommt alles anders.
Motorrad angezündet
Es ist dunkel. Der Beschuldigte will nichts gesehen haben. In Umrissen bemerkt er aber ein Fahrzeug vor dem Schuppen. Ein Motorrad. Hektisch gießt er das Benzin über den Sitz. Zündet es an und läuft schnell weg. „Ich habe nicht einmal gemerkt, ob es wirklich gebrannt hat“, erklärt er den beiden Schöffen und Richterin Giner. Er steigt wieder ins Auto. Lässt sich nach Hause fahren und legt sich schlafen. Am nächsten Tag steht die Polizei vor seiner Tür. „Die mussten mir erst einmal erklären, was danach alles passiert ist.“ Der 45-Jährige wird der Brandstiftung beschuldigt. Und zeigt sich geständig. Allerdings musste der Prozess vertagt werden. Weitere Zeugen sollen Aufschluss darüber geben, wie das Feuer sich auf den Schuppen und das Wohnhaus ausbreiten konnte. Außerdem soll ein medizinisches Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden, das die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt bestimmt. Denn nach eigener Aussage hatte er einen Vollrausch: „Ich war froh, dass ich noch laufen konnte.“ Das muss noch geprüft werden.
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