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Der Feuerwehr ein Notstromaggregat geklaut

Mit dem Diebesgut wollte der Angeklagte seinen Faschingswagen ausstaffieren.
Mit dem Diebesgut wollte der Angeklagte seinen Faschingswagen ausstaffieren. ©VOL.AT/Eckert
Neun Monate Haft für Rückfallstäter, der sich nach Verurteilung leider nicht bewährt hat.

Er war selbst einst Feuerwehrmann in Bregenz, doch damit ist es jetzt vorbei. Als er für private Zwecke für eine Musikanlage Strom brauchte, stahl der 21-Jährige nämlich im Vorkloster aus einem Feuerwehrfahrzeug ein Notstromaggregat. Er schleppte das 21 Kilo schwere Gerät zu seinem privaten Vehikel, das er zum Spaß verwendete. Dort sollte das Notstromaggregat für den entsprechenden Sound sorgen.

„Ich wollte es ja wieder zurück geben“, behauptet der junge Mann. Doch Fakt ist, einen Monat verwendete er das Gerät, das eigentlich dazu da ist, Strom zu liefern, wenn in Not geratene Menschen in einem Fahrzeug eingeklemmt sind.

Nicht das Einzige

Der vierfach Vorbestrafte hat jedoch noch mehr angestellt. Einer Faschingszunft stahl er zwei Scheinwerfer, weil er sich dachte, dass er die für seinen Faschingswagen auch ganz gut gebrauchen könnte. Zu guter Letzt geht es noch um einen Beziehungsstreit, bei dem er seine 17-jährige Freundin grob schubste, sie schlug und einsperrte.

Für den schweren Diebstahl, einfachen Diebstahl, Körperverletzung und die Freiheitsentziehung gibt es schlussendlich vier Monate „neue“ Strafe plus ein alter Bewährungsstrafrest von fünf Monaten. In Summe muss der junge Mann also neun Monate „sitzen“. Dabei hat er Glück, denn eine weitere, noch offene Bewährungsstrafe von vier Monaten wurde nicht widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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