Am Landesgericht Feldkirch wurde heute ein 65-jähriger Unternehmer schuldig gesprochen. Der Gesetzesverstoß – eine absolute Rarität am Landesgericht. Der Mann hatte 2013 im Klostertal ein denkmalgeschütztes Gebäude mit 260 Quadratmetern gekauft. Das Haus stammt in seiner Kernsubstanz aus dem 14. Jahrhundert, wurde im 16. Jahrhundert nochmals um rund die Hälfte vergrößert und dann im 19. Jahrhundert nochmals umgebaut. Eigentlich wollte der Erwerber das Gebäude sanieren, das Bundesdenkmalschutzamt stimmte zu.
Abgebrochen
Der Mann begann mit den Umbauten, doch das Gebäude erwies sich als desolater als gedacht. Große Teile waren marode und stürzten herab. Eigentlich hätte der Bauherr das Amt kontaktieren und sich wegen des weiteren Vorgehens erkundigen müssen. Doch das tat er nicht und riss das Haus ab. Ein eindeutiger Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz – so die Richterin. Dafür gab es insgesamt 52.400 Euro Strafe, weiters wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Verurteilte akzeptiert die Entscheidung nicht und wird sie bekämpfen. .
(Red.)
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