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Den Strom vom Vermieter abgezwackt

Fremde Steckdose, fremder Strom: So etwas fällt unter „Entzug von Energie“. Ein Untermieter ist deswegen angeklagt.
Fremde Steckdose, fremder Strom: So etwas fällt unter „Entzug von Energie“. Ein Untermieter ist deswegen angeklagt. ©VN
Feldkirch - Er ist ein Alptraum von einem Untermieter, Zahlungsmuffel und Stromdieb. So beschreibt der Geschädigte, ein Unterländer Landwirt, am Bezirksgericht Bregenz den Beschuldigten.

Angeklagt wegen des seltenen Strafbestandes „Entzug von Energie“, blieb sein Untermieter gestern der Verhandlung fern. Schon vor Monaten haben die VKW dem zahlungssäumigen Kunden den Strom abgezwackt. Die Problemlösung: Der Mann stieg mit einer Kabelrolle durchs Fenster in die Toilette im fremden Untergeschoß und steckte dort die Steckdose ein. Die Rechnung bekam der ahnungslose Landwirt. Er lässt kein gutes Haar am Beschuldigten: „Er ist immer besoffen, jeden Tag kommt die Polizei! Er säuft eine Kiste Bier und zwei Flaschen Schnaps! Es ist ein Wahnsinn, ein Horror ist das! Mein Blutdruck ist schon auf 180!“

Verhandlung vertagt

Richter Christian Röthlin vertagte die Verhandlung. Denn es gibt noch Unklarheiten bezüglich der tatsächlich verbrauchten Strommenge. Die VKW werden dazu noch befragt werden müssen.

Den ganzen Artikel lesen Sie in den “Vorarlberger Nachrichten”.

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