Das Landesgericht Feldkirch fällte in zweiter Instanz im Zweifel einen Freispruch. Der Berufungssenat mit den Beisitzern Karl Mayer und Wilfried Marte hob damit das Urteil des Bezirksgerichts Bregenz auf. In erster Instanz war der unbescholtene Angeklagte noch des Vergehens der Sachbeschädigung schuldig gesprochen worden.
Das Bezirksgericht hatte den Schuldspruch auf die Aussagen des Autofahrers und dessen Gattin gestützt. Demnach wollen die beiden Bregenzer gesehen haben, dass ihr angeklagter Nachbar am 8. April 2012 gegen 22.20 Uhr einen Stein auf den Pkw geworfen hat.
Zweifel an Angaben
Mit “Skepsis”, so Richter Melter, beurteilte jetzt hingegen das Landesgericht deren Angaben. Die Berufungsrichter bezweifeln, dass die Gattin des Geschädigten tatsächlich “freie Sicht auf das Tatgeschehen” gehabt hat. Und der Autofahrer habe sich beim Wegfahren von seinem Haus wohl schon in einer Position befunden, die ihm die Sicht auf den Vorplatz nicht mehr ermöglicht habe. Auf dem Vorplatz soll nach Darstellung der Belastungszeugen der Angeklagte beim behaupteten Steinwurf im Lichtschein gestanden sein.
Verteidigerin Anita Einsle sprach in ihrem Plädoyer von einer “Retourkutsche der Nachbarn”, die sich in einem Nachbarschaftsstreit in Bregenz mit falschen Angaben am Angeklagten rächen hätten wollen. Ihnen hätte die BH nämlich die Zufahrt auf das Grundstück der Familie des Angeklagten untersagt.
Der Anklagevorwurf gegen ihren Mandanten sei “absurd”. Mit einer “Gefälligkeitsaussage” habe die Gattin des Autofahrers dessen Schilderung bekräftigt. Zur fraglichen Zeit aber habe sich ihr Mandant bereits mit seinem Kind im Bett befunden, was dessen Gattin bestätigt habe, sagte die Bregenzer Anwältin.
Die Bezirksanwaltschaft habe dem Beschuldigten das Angebot gemacht, das Strafverfahren mit einer Diversion zu beenden. Damit, so Einsle, sei ihr Mandant aber nicht einverstanden gewesen. Denn “ich habe es nicht gemacht”, sagte der nun freigesprochene Angeklagte.
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