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Delegiertentag 2006 in Bregenz

Der Delegiertentag (Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages) der im Herbst jeden Jahres abgehalten wird, fand am 28. und 29. September in Bregenz statt.

Am Delegiertentag nahmen Spitzenvertreter aus Politik und Justiz teil, unter anderem der Vorarlberger Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber, der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz DI Markus Linhart, der Präsident des OGH, Dr. Johann Rzeszut, Generalprokurator Dr. Walter Presslauer und Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer.

Die Delegiertentage geben immer Anlass für standespolitische und rechtspolitische Grundsatzüberlegungen. So setzte sich der Präsident der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Dr. Sepp Manhart, in seiner Begrüßung mit der Wichtigkeit und Notwendigkeit der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts im Interesse des rechts- und ratsuchenden Bürgers auseinander. Diese Unabhängigkeit ist für das Vertrauen in die Justiz ebenso wichtig wie die Unparteilichkeit des Richters und stellt eine der tragenden Säulen des Rechtsstaates dar.

Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler, ging in seiner Begrüßungsrede insbesondere im Hinblick auf die europäischen Entwicklungen, die die Autonomie der Rechtsanwaltskammern einschränken wollen und daher auch die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte berühren, auf den Schutzzweck der autonomen anwaltlichen Selbstverwaltung ein. Der Grund für diese liegt im Schutz der Freiheit des Bürgers, sowohl im Verhältnis zum Staat, als auch im Verhältnis zu anderen Bürgern. Benn-Ibler fordert, nicht nur das Grundrecht des Bürgers auf Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der Verfassung festzuschreiben, sondern stellt insbesondere klar, dass die Aufgaben der Rechtsanwaltskammern und des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages auf die Interessen des Bürgers zugeschnitten sind. Das gilt sowohl für die Ausbildung als auch die Fortbildung des Rechtsanwalts, für die Gesetzesbegutachtung und den jährlich erstellten Wahrnehmungsbericht über Mängel in Rechtspflege und Verwaltung. Der Rechtsanwalt unterliegt heute weder wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen, noch Beschränkungen bei der Honorarvereinbarung. Das österreichische Standesrecht ist damit auf der Höhe der Zeit. Benn-Ibler ruft aber auch zu ständiger Fortentwicklung dieses Rechtes auf, um auch eine in Zukunft leistungsfähige und starke Rechtsanwaltschaft, im Interesse des Bürgers, zu gewährleisten.

Im Hauptvortrag nimmt Frau Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud zur Vorsorgevollmacht Stellung: Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, das am 1. Juli 2007 in Kraft tritt, wird im österreichischen Recht das Institut der Vorsorgevollmacht erstmals gesetzlich verankert. Die Vorsorgevollmacht gibt jedermann das Recht, für den Fall des späteren Verlustes der Geschäftsfähigkeit oder der Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit selbst Vorsorge zu treffen. Der Betroffene kann einen Bevollmächtigten einsetzen, ihm klare Anweisungen zur Besorgung der Angelegenheiten erteilen und so die spätere Bestellung eines Sachwalters verhindern. Die Vorsorgevollmacht stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und soll zu einer Entlastung der Gerichte führen. Für die Rechtsanwaltschaft eröffnet sich mit der Vorsorgevollmacht ein interessantes Betätigungsfeld, sowohl im Rahmen der Rechtsberatung bei der Errichtung solcher Vollmachten, als auch in ihrer Funktion als Bevollmächtigte. Wie so oft, wirft dieses neue Rechtsinstitut aber auch viele Fragen auf, die durch den Gesetzgeber nicht explizit geregelt wurden und daher gewisse Haftungsrisiken bedeuten. Der Vortrag erörtert die neuen Chancen und Risiken für Anwälte und Betroffene, die mit der Vorsorgevollmacht verbunden sind.

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Quelle: ÖRAK

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