Die Richter des Wiener Straflandesgerichts, das nach Plänen des Justizministeriums geteilt werden soll, stehen dem Bau eines zweiten Standbeins weiter ablehnend gegenüber. Zu einer Einigung ist es nicht gekommen, bestätigte Michael Schön, Kabinettschef von Karin Miklautsch (B), am Dienstag nach einem diesbezüglichen Gespräch zwischen der Justizministerin und Gerichtspräsidentin Ulrike Psenner. Man hoffe aber nach wie vor auf eine gütliche Einigung. Einen Kuschelkurs will Psenner allerdings nicht fahren: Sie würde den Bau eines zweiten Landesgerichts als Schlag ins Gesicht empfinden, sagte sie am Nachmittag gegenüber der APA.
Mein Eindruck ist, dass die Teilung im Ministerium bereits intensivst geplant wird. Die Entscheidung scheint abgeschlossen. Eine Diskussion über unsere Argumente hat nicht stattgefunden, erklärte Psenner. Sie widersprach auch der Darstellung, die Richter wären in die Pläne eingebunden gewesen.
Noch unter Justizminister Böhmdorfer sei zwar vom Grauen Haus ein Papier mit einer Stellungnahme und Vorschlägen zur Schaffung des benötigten Haftraums – das Landesgerichtliche Gefangenenhaus platzt aus allen Nähten – angefordert worden. Dieses habe man binnen weniger Tage abgegeben, seither aber nichts mehr gehört. Wir wurden in keinster Weise kontaktiert, sondern jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt, so Psenner.
Noch hat die Gerichtspräsidentin die Hoffnung nicht aufgegeben, dass das zweite Landl doch nicht gebaut werden wird: Der Herr Finanzminister soll die Kosten für den Neubau, den laufenden Personal- und Sachaufwand durchrechnen und daraus seine Schlüsse ziehen. Das Straflandesgericht sei eine funktionierende Einheit, deren Zerschlagung keinen Sinn mache.
Im Justizministerium argumentiert man vor allem mit dem dringend benötigten Haftraum, der die Errichtung einer zweiten Justizanstalt für U-Häftlinge unabdingbar mache. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes – die Gerichtsorganisation soll auch in Wien Teiländerungen erfahren und von vier auf drei Ebenen reduziert werden – sei der damit verbundene Bau eines zweiten Strafgerichts sinnvoll, so Kabinettschef Schön.
Schön verweist etwa auf den Umstand, dass es kaum zumutbar sei, Häftlinge räumlich von ihrem zuständigen Richter zu trennen oder die Verteidiger zwischen Gericht und Justizanstalt hin- und herpendeln zu lassen: Die müssten sich für Vorführungen die Sprechkarten im Landesgericht besorgen und dann damit in einen anderen Bezirk fahren. Bei Einvernahmen im gerichtlichen Vor- oder Hauptverfahren wäre wiederum der Transport der Häftlinge eine Kosten- und Sicherheitsfrage.
Das Problem der Vorführungen ist künstlich hochgespielt, kontert man im Straflandesgericht: Bei über zwei Drittel der U-Häftlinge sei das Verfahren bereits im Hauptverhandlungsstadium, 250 Insassen der Justizanstalt seien überhaupt schon in erster Instanz abgeurteilt und könnten ohne weiteres andernorts untergebracht werden.
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