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Debatte um längere Öffnungszeiten der Wiener Apotheken geht weiter

Wie lang dürfen die Wiener Apotheken geöffnet haben? Eine endgültige Antwort gibt es noch nicht.
Wie lang dürfen die Wiener Apotheken geöffnet haben? Eine endgültige Antwort gibt es noch nicht. ©dpa
Eine Apotheke in der Wiener Innenstadt will auch am Samstagnachmittag und während der Woche nach 18 Uhr regulär geöffnet haben. Vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) haben die Inhaber nun einen positiven Entscheid erkämpft, die zuständige Magistratsabteilung und die Apothekerkammer wollen aber weiterhin dagegen vorgehen.
Nachtapotheken in Wien

Für Juris Peter Krüger ist der UVS-Entscheid jedenfalls eindeutig. Darin würde klar gestellt, dass die Betriebszeitenverordnung der MA 40 nur darüber bestimme, zu welchen Zeiten eine Apotheke offen zu halten hat. Wörtlich heißt es in der Verordnung: “Die öffentlichen Apotheken in Wien haben an Werktagen, ausgenommen Samstag, täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, an Samstagen von 8.00 bis 12.00 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten.” Von einem Verbot, zu anderen Zeiten aufzusperren, ist laut dem Beschwerdeführer aber nirgends die Rede.

Verliert Wiener Apothekerin ihre Konzession?

Einzige Beschränkung laut Krüger: Die längeren Öffnungszeiten müssten sich innerhalb der festgelegten maximalen wöchentlichen Betriebszeit befinden. Diese beträgt mindestens 44 und höchstens 48 Wochenstunden. Nach Ansicht des Juristen bedeutet daher der positive UVS-Entscheid für die Apotheke in der Innenstadt einen juristischen Sieg: Sie hatte bis 2011 zehn Jahre länger als in der Verordnung festgelegt geöffnet, nämlich am Samstagnachmittag. Die Behörde sah darin aber eine Verletzung der Öffnungszeiten und schritt im vergangenen Jahr ein: Ein Verwaltungsstrafverfahren sowie ein Konzessionsentzugsverfahren gegen die leitende Apothekerin wurden eingeleitet. Das Geschäft blieb seitdem am Samstagnachmittag geschlossen – zum großen Bedauern der Kunden, wie betont wurde.

“Mit dem UVS-Entscheid wurden alle Angriffe auf meine Mandanten abgewehrt. Wenn nun eine Apotheke am Samstagnachmittag offenhalten will oder unter der Woche nach 18.00 Uhr, dann ist das ab jetzt ganz offiziell möglich”, unterstrich Krüger vor Journalisten. Das Verwaltungsverfahren sei somit beendet, denn die Behörde hätte innerhalb einer sechswöchigen Frist, die bereits abgelaufen ist, Einspruch erheben müssen, so der Jurist. Bereits am Samstag wird die Apotheke wieder am Nachmittag offen halten. Auch gegenüber dem Ausgang des Konzessionsentzugsverfahrens zeigte sich Krüger nun gelassen: “Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verfahren nach dem positiven UVS-Entscheid negativ ausgeht.”

Kunden wünschen längere Öffnungszeiten

Große Erleichterung herrschte in der betroffenen Innenstadt-Apotheke: Man freue sich sehr, dass die Öffnungszeiten nun wieder am Bedarf der Kunden orientiert werden können. Vor verschlossenen Toren zu stehen, zum Beispiel nach einem Arztbesuch nach 18.00 Uhr oder eben am Samstagnachmittag, gehöre nun der Vergangenheit an. Dies sieht die zuständige MA 40 zumindest derzeit noch nicht so: In einem Gespräch mit der APA betonte ein Sprecher, vorerst keine Stellungnahme abgeben zu wollen. Man warte den Ausgang des zweiten Verfahrens, in dem es um den Konzessionsentzug geht, ab. Ein Ergebnis dazu soll bereits in den kommenden Wochen vorliegen. In der MA 40 hielt man fest, dass ein weiteres Offenhalten am Samstagnachmittag – trotz positiven Entscheids – aus behördlicher Sicht keine Garantie sei, straffrei zu bleiben.

Auch die Apothekerkammer sah in einer ersten Stellungnahme gegenüber der APA den UVS-Entscheid von der Apotheke als “nicht korrekt” interpretiert. Die Sichtweise stehe sogar im Widerspruch zur Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte festgestellt: “Dem Zwang zur Öffnung während der Betriebszeiten und zu den festgelegten Zeiten des Bereitschaftsdienstes steht das Verbot gegenüber, die Bereitschaftsdienste anderer Apotheken durch ein freiwilliges Offenhalten zu konterkarieren.” (APA)

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