In Innsbruck legte das Oberlandesgericht (OLG) die Freiheitsstrafe für einen 31-jährigen Vorarlberger rechtskräftig mit acht Jahren fest. Für den schweren Raub hatte in erster Instanz das Landesgericht Feldkirch noch eine Strafe von sieben Jahren Gefängnis für angemessen gehalten.
Ebenfalls sieben Jahre Gefängnis hatte das Erstgericht am 11. Dezember 2014 über einen 26-jährigen Dornbirner mit elf Vorstrafen verhängt. Das Tiroler Berufungsgericht setzte nun die Strafe um ein halbes Jahr hinauf – die rechtskräftige Sanktion beträgt somit siebeneinhalb Jahre Gefängnis.
Damit wurde den Strafberufungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge gegeben. Der Strafrahmen für schweren Raub beläuft sich auf fünf bis 15 Jahre Haft.
Vor den OLG-Entscheidungen hatte in Wien der Oberste Gerichtshof (OGH) am 9. Juli 2015 die Schuldsprüche des Landesgerichts bestätigt. Demnach haben die beiden Angeklagten am 27. Mai 2014 in Dornbirn in einem Treppenhaus einen türkischstämmigen Dealer mit einem Klappmesser an der rechten Hand geschnitten und ihm 1100 Euro abgenommen.
Am Tatabend habe er vor dem Überfall dem 31-jährigen Angeklagten Kokain übergeben und dafür von ihm Cannabis erhalten, sagte das mutmaßliche Raubopfer als Zeuge.
Keine Drogen erhalten
Vertagt wurde gestern am Landesgericht ein anderer angeklagter bewaffneter Raubüberfall auf einen Dealer. Der 37-jährige Angeklagte bestreitet, im Oktober 2014 in Dornbirn einem Dealer eine Machete an den Hals gehalten und ihm so 200 Ecstasy-Tabletten abgenötigt zu haben. Der sechsfach vorbestrafte Angeklagte sagt, er habe zuvor für 600 Franken keine Drogen erhalten und deshalb bei dem Vorfall mit Schlägen die Herausgabe der bezahlten Drogen erzwungen. Das mutmaßliche Opfer erschien gestern nicht zur Verhandlung.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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